Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu „stillen Feiertagen“ begrüßt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sog. „stille Feiertage“ zwar besonders geschützt seien, es aber unverhältnismäßig sei, jede Befreiungsmöglichkeit von vornherein auszuschließen. Volker Beck, Sprecher für Religionspolitik, erklärt zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum ausnahmslosen Schutz des Karfreitags in Bayern:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich. Es verlangt einen Ausgleich zwischen den Grundrechten der Gläubigen und Weltanschauungsgemeinschaften bzw.
Religionsfreien. Wir Grünen fordern schon seit langem, einen gerechten Ausgleich herzustellen zwischen den berechtigten Anliegen der Gläubigen, diese Tage würdig begehen zu können, und der übrigen Bevölkerung, die davon möglicherweise in ihren Grundrechten eingeschränkt wird.

Maßstab für die individuelle Freiheit einschränkende Regeln an religiös begründeten Stillen Tagen kann nur die Rücksichtnahme auf die religiöse Praxis anderer sein.
Alles was andere nicht stört oder stören kann, sollte erlaubt sein. Damit können zumindest pauschale Verbote von Veranstaltungen, die niemanden stören, wie Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, keinen Bestand haben. Dass sich das Bundesverfassungsgericht dieser Ansicht nun angeschlossen hat, ist ein guter Ausgleich zur Befriedung eines Konfliktes in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft. Das Urteil stärkt zudem die Rechte von Weltanschauungsgemeinschaften.

Hintergrund:
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rs20161027_1bvr045810.html


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