Bundesregierung muss Entschädigung für verfolgte Homosexuelle nachbessern

Zu der Veröffentlichung der neuen Fassung des Referentenentwurfs zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen erklärt Volker Beck MdB:

Der Referentenentwurf von Heiko Maas für § 175-Opfer muss nachgebessert werden. Die dort vorgesehene Entschädigung greift viel zu kurz. Weiterhin bleiben Schaden aufgrund eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden im beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen und insbesondere Berufs- und Rentenschäden unberücksichtigt. Auch ein kollektiver Entschädigungsausgleich ist nicht geplant. Wer damals verfolgt wurde, hat heute in der Regel Einbußen bei der Rente hinzunehmen. Dem muss eine Entschädigungsregelung Rechnung tragen.

Das bevorstehende Verfahren im Parlament muss dazu genutzt werden, diese Mängel zu beseitigen. Wir hoffen auf eine kooperative Haltung der Koalition, sodass dieser Schandfleck unserer Geschichte dessen Opfer umfänglich wiedergutgemacht wird. Gut, dass das Justizministerium unserer Forderung nachgekommen ist, Entschädigungsleistungen auf Sozialleistungen nicht anzurechnen.


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