BAMF: Anhörer müssen für den Umgang mit LSBTTI besonders geschult werden

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage zu den Sonderbeauftragten beim BAMF erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung sollte bei der Schulung der Beschäftigten beim BAMF nachlegen. Anhörerinnen und Anhörer müssen ausnahmslos in der Lage sein, einfühlsam und entsprechend der rechtlichen Vorgaben mit lesbischen und schwulen Antragstellerinnen und Antragstellern umzugehen. Mit der Heranziehung von besonders geschultem Personal ist es noch nicht getan, wenn Flüchtlinge ihre sexuelle Orientierung erst während der Anhörung angeben.

Auch dann muss die Verfolgungsgefahr einfühlsam erörtert und rechtlich geprüft werden.“

Die schriftliche Frage & Antwort finden Sie hier (PDF).


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