Chance verpasst: Arbeitsmigration nach Deutschland muss für Fachkräfte attraktiver werden

Heute stand der Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration auf der Tagesordnung des Innenausschusses; morgen soll er abschließend im Plenum beraten werden. Hierzu und zu den Forderungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Fachkräfte aus dem Ausland sollten in Deutschland Arbeit suchen dürfen und nicht erst mit Nachweis eines Arbeitsangebots ein Arbeitsvisum erhalten. Diese Möglichkeit haben bislang nur Hochqualifizierte – und auch sie nur unter strengen Voraussetzungen. Deshalb fordern wir Grünen ein Punktesystem, um die bestehenden Regelungen zur Arbeitsmigration zu ergänzen. Die Koalition verpasst eine große Chance: Der heute beratene Gesetzentwurf enthält zwar richtige und wichtige Regelungen – er greift aber zu kurz, um die Attraktivität Deutschlands für ausländische Fachkräfte nachhaltig zu steigern. Zumindest hätte man die bürokratische Vorrangprüfung, die beim Arbeitsmarktzugang für Drittstaatsangehörige langwierige Prüfungen durch die Arbeitsagentur erforderlich macht, weiter lockern können. Die Aufnahme weiterer Berufe in die Positivliste, wie sie der DIHK fordert, wäre ebenfalls richtig, aber noch lange nicht der große Wurf.“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorrangprüfung.


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