Ausweisungen/Einreiseverbote: Ahnungslose Regierung, rechtswidriges Behördenhandeln

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Evaluierung des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Das war gesetzgeberisches Stochern im Nebel. Die Bundesregierung irrt im ausweisungsrechtlichen Tal der Ahnungslosen umher, während das BAMF die Bindung an Recht und Gesetz außer Augen verliert.

Wir haben es schwarz auf weiß: wenn die Bundesregierung Ausweisungsdebatten befeuert, tut sie dies in völliger Ahnungslosigkeit. Sie weiß schlicht nicht, ob infolge der letzten Reformen mehr Gewalttäter ausgewiesen worden sind (vgl. Antwort auf Frage 6a-q). Auch zu der Anzahl derjenigen, denen wegen schwerwiegender Straftaten kein Asyl gewährt wurde, kann sie keinerlei Angaben machen (Antwort auf Fragen 10-13). Das ist gefährliche Phrasendrescherei erster Güte. Aus dem BMI ist man das ja leider schon gewohnt. Dass sich auch der Justizminister dafür hergibt, ist ein erstklassiges Trauerspiel.

Bei der Anordnung von Einreiseverboten legt die Statistik nahe, dass das BAMF systematisch die rechtlichen Vorgaben missachtet. Wenn das BAMF Einreiseverbote anordnet, hat es sie zu befristen (§ 11 Abs. 7 S. 3 AufenthG). In fast 9.000 von knapp 15.000 Fällen ist das aber nicht geschehen (Antwort auf Frage 1). Dieser Rechtsbruch ist mehr als bloße Schlamperei und kann im Rechtsstaat auch nicht durch die hohen Asylantragszahlen gerechtfertigt werden.“

Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes im August 2015 ist das BAMF in den Fällen des § 11 Abs. 7 AufenthG (insbesondere Ablehnung von Asylsuchenden aus „sicheren“ Herkunftsstaaten) verpflichtet, die etwaige Anordnung von Aufenthalts- und Einreiseverboten auf i.d.R. 1-3 Jahre zu befristen. Die überwiegende Mehrheit der Einreiseverbote auf dieser Grundlage wurden jedoch nicht befristet (s. Antwort auf Frage 1).


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