Antisemitismus auch in Deutschland entschlossener bekämpfen

Das Europäische Parlament hat in seiner heutigen Sitzung eine von den Fraktionen der EVP, der Sozialdemokraten und der Liberalen mit Unterstützung von grünen Europaabgeordneten eine Resolution zur Bekämpfung von Antisemitismus verabschiedet. Darin werden die Mitgliedstaaten u.a. aufgefordert, die Working Definition Antisemitismus der International Holocaust Rememberance Alliance anzunehmen und dem Vorbild der EU Antisemitismus-Beauftragte zu bestellen. Volker Beck MdB, religionspolitischer Sprecher und Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, erklärt dazu:

„Der Beschluss des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung des Antisemitismus ist zu begrüßen.
Bekämpfung des Antisemitismus ist nicht nur etwas für Sonntagsreden, es kommt auf die Arbeit an allen 365 Tagen im Jahr an.

Das EU-Parlament beweist derzeit seinen Willen, diese wichtigen Herausforderungen anzugehen und Schutz für Jüdinnen und Juden und eine freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewährleisten. Dem sollte der Bundestag schnell nacheifern:
Dem Vorbild der EU folgend, sollte mindestens die Annahme einer einheitlichen Antisemitismus Definition und die 5 Haupt-Forderungen des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, darunter u.a. die Einrichtung eines Antisemitismusbeauftragten bei der Bundesregierung zur besseren Koordination dieser Querschnittsaufgaben, noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden.

Im April diesen Jahres wurde der Bericht des vom Bundestag berufenen Expertenkreises Antisemitismus vorgelegt. Dieser Bericht darf jetzt nicht in der Schublade verschwinden, wo schon der erste Bericht aus dem Jahr 2013 vor sich hin schlummert, nachdem er dort sang- und klanglos hineingelegt wurde. So darf man als hohes Verfassungsorgan in Deutschland mit diesem uns alle – und nicht nur die Jüdinnen und Juden – betreffenden Thema nicht umgehen. Es ist beschämend, angesichts der im Bericht des Expertenkreises und von deutschen Strafverfolgungsbehörden veröffentlichen Zahlen zu antisemitischer Gewalt.

Wie es funktionieren kann, zeigen das Europäische Parlament und die Europäische Union. Nicht nur ist hier seit Dezember 2015 ein Koordinator zur Bekämpfung von Antisemitismus bei der EU-Kommission eingesetzt worden. Am 1. Juni 2017 wurde auch eine Resolution verabschiedet, die weitergehende Forderungen zur besseren Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus stellt, darunter die Aufforderung an alle EU-Mitgliedsstaaten, die Arbeitsdefinition zu Antisemitismus der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) anzunehmen.

In unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung tragen der Staat und die Gesellschaft eine Verantwortung zum Schutz aller Menschen, gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und für Schutz vor Gewalt und Angriffen. Zentral für eine kohärente Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus und eine Konsistenz staatlicher Behörden in der Bewertung und Beurteilung von Antisemitismus ist eine einheitliche Definition. Mit dem Auswärtigen Amt hatte die Bundesregierung schon einmal die Arbeitsdefinition der IHRA in die OSZE eingebracht. Die Annahme dort scheiterte allein an der Ablehnung durch Russland.“


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