BAMF muss bei Asylanträgen von Tschetschenen besser hinschauen
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:
„Das BAMF muss besser hinschauen, wenn Tschetschenen Asyl beantragen. Es darf nicht sein, dass verfolgte Tschetschenen eine Ablehnung erhalten. Genauso wenig darf es sein, dass Asyl erhält, wer an der Verfolgung von Oppositionellen in Tschetschenien beteiligt war oder ist. Klarheit im Umgang mit Kadyrow schuldet Deutschland nicht zuletzt seinen Opfern. Zu ihrem Schutz muss deutlich mehr getan werden. Die Aufnahme von vier verfolgten Schwulen aus Tschetschenien ist ein Anfang, reicht aber lange noch nicht aus. Hier ist eine großzügige Handhabe der humanitären Aufnahme von Verfolgten aus dem Ausland geboten.
Die Bundesregierung redet die Aktivitäten der Kadyrow-Anhänger in Deutschland klein. Das ist sicherheitspolitisch bedenklich. Es darf nicht sein, dass Deutschland zum Tummelplatz für Propagandisten eines menschenverachtenden Regimes wird. Derlei Machenschaften müssen engmaschig überwacht werden, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können: Wer Hass predigt, gehört vor die Richterbank.“