Rohingya: Rakhaing darf nicht zum neuen Ruanda werden

Zu dem Hilfeersuchen der Premierministerin von Bangladesch in der Rohingya-Krise erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Rakhaing darf nicht zum neuen Ruanda werden. Hier muss die internationale Diplomatie mehr Anstrengungen unternehmen. Deutschland und Europa müssen zeigen, dass wir uns um humanitäre Krisen kümmern, auch wenn ihre Opfer uns nicht zu Fuß oder Boot erreichen. Die Responsibility to Protect ist zuallererst eine Verantwortung zum Schutz und zur Rettung. Beim Umgang mit den Rohingya-Flüchtlingen darf Deutschland Bangladesch und die islamischen Staaten nicht alleine lassen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man hierzulande mit dem Schutz der dortigen Musliminnen und Muslimen nichts zu tun hat.

Im Rahmen des ständigen Resettlement-Programms des Bundes nimmt Deutschland jährlich 500 Resettlement-Flüchtlinge aus Drittstaaten auf. Das wäre das geeignete Instrument zur Aufnahme von Rohingya aus Bangladesch. Leider hat die Bundesregierung beschlossen, dieses Kontingent auf das Flüchtlingskontingent anzurechnen, die dem EU-Türkei-Deal aus der Türkei aufgenommen werden. Es liegt an der Bundesregierung, diese Entscheidung angesichts der dramatischen Situation im Südosten Bangladeschs anzupassen und Bangladesch Unterstützung anzubieten.

Neben dem ständigen Resettlement-Programm kommt auch eine ad-hoc-Aufnahme der Flüchtlinge in Betracht (§ 23 AufenthG). Von diesem Instrument wurde in der Vergangenheit wiederholt Gebrauch gemacht. Auch hier sollte die Bundesregierung unter Beweis stellen, dass sie zu einem schnellen, entschlossenen und flexiblen Handeln fähig ist.

Außerdem käme eine Aufnahme einzelner, besonders schutzbedürftiger Personen aus humanitären Gründen in Betracht (§ 22 AufenthG). Die Visumerteilung nach dieser Vorschrift liegt in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes bzw. der Auslandsvertretung in Dhaka. Wenn de Maizière blockiert, könnte Gabriel auch selbst handeln. Koalitionslogik ist so kurz vor der Wahl sicher kein Hinderungsgrund mehr.“


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