LGBT

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Lebenspartnerschaft, Adoptionsrecht, Schutz vor Diskriminierung – auf dem Weg zur vollen Gleichstellung von LGBT haben wir viel erreicht. Am Ziel sind wir noch nicht. Wir wollen eine Gesellschaft, in der es möglich ist, ohne Angst anders zu sein. Wir wollen keine Sonderinstitutionen für Homosexuelle Paare, sondern eine Ehe für alle.

Hier gibt es eine Übersicht von Initiativen, Texten, Pressemitteilungen oder Reden von mir zu Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender weltweit.

Falls Sie oder Du persönlich AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen unterstützen wollen, die sich gegen Unterdrückung und Verfolgung engagieren, empfehle ich einen Besuch bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Sie leistet durch internationale Vernetzung und Kooperationen mit Partnerorganisationen im globalen Süden und in Osteuropa ganz konkrete Hilfe für bedrohte Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI).


SPD muss jetzt handeln oder verspielt ihre Glaubwürdigkeit bei Ehe für alle

Volker Beck erklärt zu Maas Versprechungen zur Ehe für alle:

Der Juni ist der Monat der Entscheidung, nicht der September: Die SPD hat im Bundestagswahlkampf 2013 100 % Gleichberechtigung und die Ehe für alle versprochen. Das will Herr Maas 2017 einfach wiederholen. Und das wird ihm niemand abnehmen.

Die SPD muss  bis 30.6. ihren Mut sammeln und der Ehe für alle zur Mehrheit verhelfen statt mit der Union in Nibelungentreue die Entscheidung im Bundestag in verfassungswidriger Weise auf St. Nimmerlein zu vertagen.

Wenn die SPD sich nicht als ewiger Juniorpartner und Schoßhund der CDU präsentieren will, braucht sie jetzt mal Mumm. Sonst wird es auch nach der Bundestagswahl in der großen Koalition nichts werden. Das weiß Herr Maas auch, und Herr Schulz ahnt es.

 



Ehe für Alle: Grüne ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

 

Volker Beck mit der Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Volker Beck hat heute die Organklage der Grünen Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe persönlich eingereicht. Die Fraktion beantragt per einstweiliger Anordnung, den Rechtsausschuss zu verpflichten, die Gesetzentwürfe von Opposition und Bundesrat auf die Tagesordnung zu nehmen und über diese zeitnah zu beschlussfassen, damit der 18. Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause, vor seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30.6.,  über die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare abstimmen kann. Dazu erklärt Volker Beck:

„Im Grundgesetz steht klipp und klar: „Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen“ (Art. 76 Absatz 3 Satz 6 GG). Die Vertagung der Gesetzentwürfe zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare vom Anfang der Wahlperiode bis zu ihrem Ende ist grober, verfassungswidriger Missbrauch der Geschäftsordnungsmehrheit durch die Koalition.

Dieser Missbrauch verletzt das Demokratieprinzip und das Recht jedes Abgeordneten über die Gesetzentwürfe frei, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ und nach seinem „Gewissen“, zu entscheiden (Art. 38 GG). Auch die Bürgerinnen und Bürger haben darauf einen Anspruch. Das Demokratieprinzip verlangt ein vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossenes Ergebnis durch eine öffentliche Abstimmung.  Nur so erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einer „qualifizierten Wahlentscheidung“.

Wir beanstanden die verfassungswidrige Praxis der Koalitionsfraktionen, die im Rechtsausschuss den grünen Gesetzentwurf bereits 27-mal vertagt hat. Damit blockiert sie seit Monaten die parlamentarische Beratung der Vorlagen und verhindert eine abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages. Diese rechtsmissbräuchliche Praxis verstößt unserer Meinung nach gegen das Recht einer Bundestagsfraktion, dass ihre Anträge nicht nur im Bundestag beraten werden, sondern dass das Parlament über sie Beschluss fasst (Art. 76 Absatz 1 GG). Sie verletzen auch die verfassungsrechtlichen Rechte des Bundesrates und jedes Abgeordneten. » Weiterlesen



CDU/Eheöffnung/Daniel Günther: Handeln statt Rauszögern

Der schleswig-holsteinische CDU-Landesvorsitzende Daniel Günther spricht sich für die Eheöffnung aus. Dazu erklärt Volker Beck:

„Daniel Günther soll seine Landesgruppe in der Union bitten, morgen mit Opposition und SPD zu beschließen, die Ehe für alle umzusetzen und die seit über drei Jahren immerwährende Vertagung im Rechtsausschuss zu beenden. Hic Rhodus, hic salta!, Herr Günther, Herr Spahn.

Schön, dass es auch in der CDU Politiker gibt, die Diskriminierung von Schwulen und Lesben beenden wollen.

Aber Herr Günther hat wohl den Koalitionsvertrag der Bundesregierung nicht gelesen. Da steht drin, dass rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, beseitigt werden sollen. Dass Herr Günther die Eheöffnung umsetzen will ist zu begrüßen – aber es gibt keinen Grund, das erst in der nächsten Wahlperiode zu tun.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates liegt dem Rechtsausschuss längst vor, aber Union und SPD weigern sich, den Entwurf auf die Tagesordnung zu setzen. Dadurch wird eine Abstimmung im Parlament blockiert. Morgen wird die Eheöffnung auf Antrag der Grünen im Plenum diskutiert.

Die Mehrheit im Bundestag und in der Bevölkerung sind da. Es gibt keinen Grund, zu warten. Ist es Daniel Günther ernst, die Gleichstellung voran zu treiben, muss er jetzt Druck auf seine Partei machen. Wer weiß, wie die Mehrheiten in der nächsten Legislaturperiode sind.“



Grüne bringen Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag ein – Das Transsexuellengesetz liegt in Trümmern

Volker Beck und Mari Günther von der Bundesvereinigung trans* stellen den Gesetzentwurf vor.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat heute einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität (Selbstbestimmungsgesetz) inden Bundestag eingebracht. Der Entwurf soll das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dazu erklärt Volker Beck:

„Trans-Rechte sind Menschenrechte. Das Transsexuellengesetz liegt in Trümmern. Bereits 6 Urteile des Bundesverfassungsgerichtes haben Einzelbestimmungen für verfassungswidrig erklärt.

Es ist über 30 Jahre und entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Es tritt die Menschenrechte von Trans*Personen mit Füßen. Die Bundesregierung erkennt seit Jahren nicht den Handlungsbedarf. Deshalb haben wir Grüne heute einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt: Das Selbstbestimmungsgesetz.

Im Zentrum des Gesetzesentwurfes steht der Respekt vor der Geschlechtsidentität der Menschen. Das ist ein urliberales Anliegen. Das Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze. » Weiterlesen



An Alltags-Antisemitismus nicht schulterzuckend vorübergehen

Zum Fall eines 14-jährigen jüdischen Schüler, der Opferantisemitischer Beleidigungen und körperlichen Attacken wurde und inzwischen die Schule verlassen hat, erklärt Volker Beck, religionspolitischer Sprecher:

An dieser Art Alltagsantisemitismus darf man nicht schulterzuckend vorübergehen. Ich erwarte von der verantwortlichen Schulverwaltung umgehend Aufklärung und die Entwicklung einer Gegenstrategie.

Die Politik hat beim Thema Antizionismus zulange weg- oder vorbeigeschaut. Gerade mit der Verbreitung des Hasses auf Israel wird auch Antisemitismus verbreitet und salonfähig gemacht.  So werden die gesellschaftlichen Freiheiten von Juden in Deutschland eingeengt und ihr Recht auf Gleichheit angegriffen.

Hier ist mehr Klarheit im Standpunkt und mehr Aufklärung in Bildungseinrichtungen erforderlich.



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