Archiv der Pressemitteilungen

Hier finden Sie die früheren Pressemitteilungen des damaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck.


Flüchtlingspolitik: Dobrindts Äußerungen bloße Wahlkampftaktik

Zu den Äußerungen des Bundesverkehrsministers zum Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Dobrindts Äußerungen sind bloße Wahlkampftaktik. Der Bundesverkehrsminister gibt Binsenwahrheiten als politische Forderungen aus. Die geltenden Vorschriften des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes regeln im Detail, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus und der subsidiäre Schutz widerrufen werden können. Das ist etwa dann der Fall, wenn den Betroffenen im Herkunftsstaat keine Verfolgung und kein ernsthafter Schaden für Leib und Leben mehr droht. Es besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass die zuständigen Behörden diese Vorschriften auch anwenden.

Es kann nicht die Rede davon sein, dass sich die Situation in den Herkunftsstaaten, aus denen derzeit die meisten Flüchtlinge kommen, maßgeblich verbessert hat. Die Rückkehrdebatte ist daher offensichtlich bloße Wahlkampftaktik. Wenn sich der Bundesverkehrsminister schon ressortfremd mit Migration befassen will, sollte er lieber an Vorschlägen arbeiten, wie man die Menschen in unserem Land besser integriert und ihnen hier auch Zukunftsperspektiven gibt. Dazu gehört auch, dass Menschen, die hier durch Ausbildung, Arbeit und Familie Fuß fassen, auch bleiben dürfen sollen – unabhängig davon, wie sich die Lage in den Herkunftsländern entwickelt. Es macht keinen Sinn, gut integrierte Menschen abzuschieben. Deshalb brauchen wir großzügigere Bleiberechtsregelungen, die generelle Ermöglichung des Statuswechsels und Erleichterungen bei der Einbürgerung.“



Flüchtlingsumverteilung: Eine Bewährungsprobe für die EU

Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zum Stand der Umsiedlung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Bei mehr europäischer Verantwortung sind alle gefordert, auch wir in Deutschland. Bei der Umsiedlung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien müssen alle Beteiligten mehr leisten. Es kann nicht sein, dass Flüchtlinge innerhalb der EU in prekären Verhältnissen, wie sie derzeit etwa auf den griechischen Inseln vorzufinden sind, ausharren müssen, weil die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich zur Umsiedlung von 160.000 schutzsuchenden verpflichtet. Das war nicht nur ein Gebot der europäischen Solidarität, sondern auch zur Gewährleistung der Menschenrechte der Betroffenen notwendig. Die Visegradstaaten müssen zu ihren Zusagen stehen, aber auch Deutschland muss seine Hausaufgaben noch machen. Und Griechenland und Italien müssen endlich dafür sorgen, dass die Begünstigten der Umsiedlungsvereinbarung schleunig identifiziert werden. Dabei kann und muss EASO tatkräftig unterstützen, das ist keine Frage der politischen Opportunität, sondern eine Bewährungsprobe für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.“



Rohingya: Rakhaing darf nicht zum neuen Ruanda werden

Zu dem Hilfeersuchen der Premierministerin von Bangladesch in der Rohingya-Krise erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Rakhaing darf nicht zum neuen Ruanda werden. Hier muss die internationale Diplomatie mehr Anstrengungen unternehmen. Deutschland und Europa müssen zeigen, dass wir uns um humanitäre Krisen kümmern, auch wenn ihre Opfer uns nicht zu Fuß oder Boot erreichen. Die Responsibility to Protect ist zuallererst eine Verantwortung zum Schutz und zur Rettung. Beim Umgang mit den Rohingya-Flüchtlingen darf Deutschland Bangladesch und die islamischen Staaten nicht alleine lassen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man hierzulande mit dem Schutz der dortigen Musliminnen und Muslimen nichts zu tun hat.

Im Rahmen des ständigen Resettlement-Programms des Bundes nimmt Deutschland jährlich 500 Resettlement-Flüchtlinge aus Drittstaaten auf. Das wäre das geeignete Instrument zur Aufnahme von Rohingya aus Bangladesch. Leider hat die Bundesregierung beschlossen, dieses Kontingent auf das Flüchtlingskontingent anzurechnen, die dem EU-Türkei-Deal aus der Türkei aufgenommen werden. Es liegt an der Bundesregierung, diese Entscheidung angesichts der dramatischen Situation im Südosten Bangladeschs anzupassen und Bangladesch Unterstützung anzubieten.

Neben dem ständigen Resettlement-Programm kommt auch eine ad-hoc-Aufnahme der Flüchtlinge in Betracht (§ 23 AufenthG). Von diesem Instrument wurde in der Vergangenheit wiederholt Gebrauch gemacht. Auch hier sollte die Bundesregierung unter Beweis stellen, dass sie zu einem schnellen, entschlossenen und flexiblen Handeln fähig ist.

Außerdem käme eine Aufnahme einzelner, besonders schutzbedürftiger Personen aus humanitären Gründen in Betracht (§ 22 AufenthG). Die Visumerteilung nach dieser Vorschrift liegt in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes bzw. der Auslandsvertretung in Dhaka. Wenn de Maizière blockiert, könnte Gabriel auch selbst handeln. Koalitionslogik ist so kurz vor der Wahl sicher kein Hinderungsgrund mehr.“



Freizügigkeit von Lesben und Schwulen nicht beeinträchtigen

Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu der Beeinträchtigung der Freizügigkeit von gleichgeschlechtlichen Ehe- und Lebenspartnern freizügigkeitsberechtigter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Eheschließung bzw. Verpartnerung gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt wird, erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Paare darf nicht beeinträchtigt werden. Dafür müssen sich die Bundesregierung und die Europäische Kommission angesichts des bevorstehenden Referendums über die Ehe für alle in Rumänien mit Nachdruck einsetzen. An dem Freizügigkeitsrecht gleichgeschlechtlicher Ehe- und Lebenspartner, die ihren Partner in einen anderen Mitgliedstaat begleiten, darf nicht gerüttelt werden. Das muss auch dort gelten, wo das nationale Recht bislang keine Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht, zu heiraten oder ihre Partnerschaft zu registrieren. Mit der Anerkennung des Freizügigkeitsrechts ist es aber nicht getan: Auch die Sorge davor, den Partner im Ernstfall nicht im Krankenhaus besuchen zu dürfen oder von einem Aussageverweigerungsrecht vor Gericht nicht Gebrauch machen zu können, macht die Ausübung der Freizügigkeit für lesbische und schwule Paare weniger attraktiv. Das schadet der Freizügigkeit und das schadet Europa. Hier muss mehr erreicht werden – auch und gerade gegenüber den Regierungen in Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und der Slowakei die gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor die rechtliche Anerkennung ihrer Verantwortungsgemeinschaft verweigern.“
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Bundesregierung muss mehr für diskriminierungsfreies Aufwachsen von LGBT-Jugendlichen tun

Immer noch erleben acht von zehn lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Jugendlichen Diskriminierung. Das beschreibt das Buch „Coming Out – und dann…?!“, dem eine Studie des Familienministeriums zu Grunde liegt. Dazu erklärt Volker Beck:

„Wir haben jetzt gleiche Rechte. Gleiche Chancen, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten müssen erst noch erkämpft werden. Mit Diskriminierung darf sich eine demokratische Gesellschaft nicht abfinden.

Es ist schlimm, dass Diskriminierungserfahrungen immer noch zum Alltag gehören. Viele Jugendliche zögern ihr erstes Coming-Out heraus, weil sie Angst vor den Reaktionen des Umfelds haben. Leider zu Recht, wie die Studie zeigt: Sie berichten von Spott, Beleidigungen, Beschimpfen und sogar körperlichen Angriffen.

Die Bundesregierung muss mehr für diskriminierungsfreies Aufwachsen für LGBT-Jugendliche tun. Stattdessen verabschiedet sie einen wachsweichen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie, in dem konkrete Maßnahmen völlig fehlen.

Von selbst wird „Schwul“ als Schimpfwort auf Schulhöfen nicht aussterben. Deshalb muss in der Bildungsarbeit Respekt vor der Vielfalt verankert werden: In den Lehrplänen und mit Aufklärungsprojekten über den Bundesjugendplan.“



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