Archiv der Pressemitteilungen

Hier finden Sie die früheren Pressemitteilungen des damaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck.


Roma/Staatsvertrag: Antiziganismus ist ein Krebsgeschwür

Zu dem hessischen Staatsvertrag mit dem Landesverband der Sinti und Roma erklärt Volker Beck, Mitglied des Bundestages:

„Antiziganismus ist ein Krebsgeschwür des Rassismus der europäischen Demokratien. Die Rechte der deutschen Sinti und Roma zu respektieren und zu stärken ist daher eine Aufgabe des demokratischen Staates. Ich begrüße daher den bedeutenden Schritt des Bundeslandes Hessen: Die Unterzeichnung des Staatsvertrags ist ein Schritt der Anerkennung, der in die richtige Richtung geht. Nun gilt es, die getroffene Vereinbarung mit Leben zu füllen.

Es gibt noch viel zu tun im Kampf gegen die Diskriminierung der Sinti und Roma. Das ergibt auch der Bericht, den die EU-Kommission gestern vorgestellt hat. Es ist höchste Zeit, antiziganistische Straftaten konsequent zu verfolgen und die faktischen Hürden beim Zugang zu Arbeit, Bildung, Wohnraum und Gesundheit, die den Sinti und Roma auch in Deutschland das Leben schwer machen, zu beseitigen. Dafür bedarf es Unterstützungsangebote im sozialen Bereich, vor allem aber einen Wandel in den Köpfen. Mit antiziganistischen Vorurteilen muss endlich aufgeräumt werden. Der Bund sollte in der nächsten Wahlperiode mit einem Unabhängigen Expertenkreis Antiziganismus zeigen, dass er dieses Problem erkannt hat.“



Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten jetzt ermöglichen

Zu den Äußerungen der Bundeskanzlerin zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten muss jetzt ermöglicht werden. Weil die Kanzlerin sich nicht festlegen will, bleiben Eheleute auseinandergerissen, Eltern müssen um das Wohl ihrer im Kriegsgebiet zurückgebliebenen Kinder bangen und sehen sie nicht aufwachsen. Die Kanzlerin sollte sich ihrer konservativen Werte besinnen: Der Schutz von Ehe und Familie verpflichtet den Staat auch dort, wo es womöglich etwas kostet.

Schon jetzt ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten – die sogar dann greift, wenn der Lebensunterhalt der Familie insgesamt gesichert ist – mit dem verfassungs- und menschenrechtlichen Schutz von Ehe und Familie schwerlich in Einklang zu bringen. Die verfassungsrechtlichen Zweifel werden durch Zeitlauf umso dringlicher.“



BAMF muss bei Asylanträgen von Tschetschenen besser hinschauen

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu aufenthalts-, asyl- und auslieferungsrechtlichen Auswirkungen der Antiterrormaßnahmen der tschetschenischen Regierung erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Das BAMF muss besser hinschauen, wenn Tschetschenen Asyl beantragen. Es darf nicht sein, dass verfolgte Tschetschenen eine Ablehnung erhalten. Genauso wenig darf es sein, dass Asyl erhält, wer an der Verfolgung von Oppositionellen in Tschetschenien beteiligt war oder ist. Klarheit im Umgang mit Kadyrow schuldet Deutschland nicht zuletzt seinen Opfern. Zu ihrem Schutz muss deutlich mehr getan werden. Die Aufnahme von vier verfolgten Schwulen aus Tschetschenien ist ein Anfang, reicht aber lange noch nicht aus. Hier ist eine großzügige Handhabe der humanitären Aufnahme von Verfolgten aus dem Ausland geboten. » Weiterlesen



AfD/Gauland/Asyl: Einschränkung des Grundrechts auf Asyl weder erforderlich noch machbar

Zu den Forderungen von Gauland und Lindner zur Neuordnung des Asylrechts erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Bei den Rechten hat die Forderung nach einer Neuordnung des Flüchtlingsrechts mal wieder Konjunktur. Nach Lindner meldet sich nun Gauland zu Wort und schlägt unverhohlen die Herabwertung des Grundrechts auf Asyl zur institutionellen Garantie vor. Das verkennt nicht zuletzt die historische Bedeutung dieses Grundrechts, sondern blendet mir nichts dir nichts einfach aus, dass es im Bereich des internationalen Schutzes völkerrechtliche Vorgaben gibt. Die Genfer Flüchtlingskonvention kennt keine Obergrenze und ist für Deutschland verbindlich.

Lindners Vorschläge klingen demgegenüber weniger krude, strotzen aber ebenfalls vor Unkenntnis. Da kann man nur sagen: Herr Lindner sollte sich über das geltende Recht informieren, bevor er die Rechtslage kritisiert. Mittlerweile gibt es an vielen Universitäten Refugee Law Clinics, in denen er die Grundlagen des Asylrechts studieren kann. Gerne kann ich ihm entsprechende Kontakte vermitteln.

Was Lindner vorschlägt, gilt im Grunde bereits jetzt – mit dem Unterschied, dass das geltende Recht etwas weniger konfus ist als die Äußerungen des FDP-Kandidaten: » Weiterlesen



Aus Rostock-Lichtenhagen müssen endlich die richtigen Schlüsse gezogen werden

Zum Jahrestag des Beginns des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Der Pogrom von Rostock-Lichtenhagen ist ein Schandfleck der jüngeren deutschen Geschichte. Noch lange haben wir daraus nicht die richtigen Konsequenzen gezogen, denn noch immer werden Menschen in Deutschland Opfer von Gewalt, weil ihnen das Fremdsein zugeschrieben wird. Wir müssen uns schützend vor die Betroffenen stellen, vor Geflüchtete, vor Sinti und Roma, vor Schwarze Deutsche und vor alle anderen, die aus rassistischen, antisemitischen, islamfeindlichen, homophoben, sozialdarwinistischen und sonstigen menschenverachtenden Motiven bedroht und verletzt werden. Hier gilt es Tatkraft zu zeigen und nicht nur Sonntagsreden zu schwingen. Wir brauchen eine effektive Strafverfolgung, die die Aussagen von Opfern und Zeugen ernst nimmt und Ermittlungsverfahren nicht vorschnell ohne Konsequenzen einstellt. Wir brauchen ein Bleiberecht für die Opfer solcher menschenfeindlicher Gewalt nach dem Vorbild des Bleiberechts für Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, um den Erfolg von Ermittlungen zu sichern. Wir brauchen die Stärkung von Opferberatungsstellen und antirassistischer Bildungsarbeit in Schule und Gesellschaft.“



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