Der Europäische Gerichtshof urteilt zur Prüfung der sexuellen Ausrichtung von Asylbewerbern – Grüne begrüßen Stärkung der Rechte von homosexuellen Flüchtlingen

Zu dem heute veröffentlichten Urteil des EuGH zur Überprüfung der Homosexualität bei Asylbewerbern erklären Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik und Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der EuGH hat die Menschenwürde von homosexuellen Verfolgten geschützt und sie vor Verletzungen ihrer Intimsphäre im Verfahren zur Feststellung ihrer Flüchtlingsanerkennung bewahrt. Das ist ein guter Tag für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transsexuellen.

Verfolgte Lesben, Schwule und Transsexuelle sind nach Aussagen des UN-Flüchtlingshochkommissar eine der verletzlichsten Gruppen. Dem trägt auch das EUGH-Urteil Rechnung, dass der Prüfung der sexuellen Ausrichtung von Asylbewerbern Grenzen setzt. Das Urteil ist zu begrüßen, da es der würdeverletzenden Praxis pseudo-medizinische „Tests“ zum Nachweis der sexuellen Orientierung ein Ende bereitet.

Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die Glaubwürdigkeit der sexuellen Ausrichtung prinzipiell geprüft werden darf. Prüfungen dürfen die Grundrechte-Charta und die Menschenwürde nicht verletzen. Sie müssen individuell erfolgen und die Antworten müssen nicht den stereotypen Vorstellungen der Prüfer entsprechen.
Ausgeschlossen werden Fragen zu Einzelheiten des Sexualverhaltens oder „Tests“ zur vermeintlichen Feststellung der sexuellen Orientierung. Da Fragen zur Sexualität sensible Informationen sind, dürfen zögernde Antworten nicht zu Lasten der Asylbewerber ausgelegt werden.“


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