Freiwillige Ausreise

Zur Antwort der Bundesregierung zur freiwilligen Ausreise erklärt Volker Beck, Sprecher für Migration:

„Die Bundesregierung sollte sich für den Vorrang der freiwilligen Ausreise einsetzen – auch im Dublin-Verfahren. Der freiwilligen Ausreise Vorrang vor der Abschiebung einzuräumen, folgt nicht nur aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, sondern ist auch finanziell sinnvoll. Das gilt auch für Rückführungen in den nach der Dublin-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat. Abschiebungen sind eine teure Angelegenheit für die Ausländerbehörden, freiwillige Ausreisen sind dagegen quasi kostenfrei. Rheinland-Pfalz und andere Länder haben mit der freiwilligen Ausreise von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zudem gute Erfahrungen gemacht. Der Vorrang der freiwilligen Ausreise sollte bei der Reform der Dublin-Verordnung festgeschrieben werden.“

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung:

pdf icon SF133.pdf


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