Bundesverfassungsgericht/Ehe: Jetzt muss die SPD handeln! Wir Grünen haben alles versucht.

Das Bundesverfassungsgericht hat unseren Antrag auf Erlass auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt.

Volker Beck, MdB, erklärt:

Die Ehe für alle wird kommen. Denn alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung. Das hat eine breite Mehrheit von 83 % in der Bevölkerung verstanden.

Wir haben alles versucht. Jetzt muss die SPD im Rechtsausschuss mit der Opposition den Gesetzentwurf zur gleichgeschlechtlichen Ehe beschließen. Denn 100 % Gleichstellung, das hat sie versprochen, dass muss sie jetzt liefern.

Politisch ist und bleibt es ein Missbrauch, wenn Nibelungentreue in einer Koalition dazu führt, dass eine vorhandene Mehrheit im Bundestag einen Gesetzesbeschluss, der eine breite Mehrheit in der Bevölkerung hat, dauerhaft blockiert. Frau Merkel, geben Sie die Abstimmung im Bundestag frei! Herr Schulz, zeigen Sie, dass die SPD zu ihrer Zusagen an die Lesben und Schwulen steht!

Besorgt die SPD der Union weiterhin die Mehrheit für das Nein der Union zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, kann nur die Bundestagswahl und eine neue Koalition der rechtlichen Diskriminierung homosexueller Paare ein Ende setzen.

Dann wissen die Lesben und Schwulen und alle Menschen, denen ein Ende der Diskriminierung wichtig ist, dass allein auf die Grünen Verlass ist. Denn die SPD lässt sich weiter von Angela Merkel und der CDU am Gängelband durch die Arena führen.

Wir sind da sehr klar: Mit uns wird es keinen Koalitionsvertrag ohne die Ehe für alle geben.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts für die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung erstaunt und enttäuscht, ist aber zu akzeptieren. Die Rechte der Abgeordneten, des Bundesrates und der Opposition werden dadurch geschwächt.

Die Vermutung des Gerichts „der Verzicht auf die Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesentwürfe mit dem Ziel der Herstellung oder Verbreiterung einer mehrheitlichen Unterstützung für das Projekt der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit nicht ohne sachlichen Grund erfolgte,“ findet in der Realität in Berlin keinen Anhalt. Für die „Angemessenheit der Dauer einer Gesetzesberatung“ will das Bundesverfassungsgericht keine Vorgaben machen. Die in Artikel 76 formulierte verfassungsrechtliche Pflicht des Bundestages, „über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen,“ ist ohne Inhalt, wenn die Angemessenheit auch dann nicht überschritten ist, wenn – wie hier der Fall – die Frist länger als eine Wahlperiode sein kann.


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