Moscheebesuche mit der Schulklasse gehören rein in die Lehrpläne

Zu dem Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe betreffend die Frage, ob schulische Moscheebesuche Unterricht sind, erklärt Volker Beck, Sprecher für Religionspolitik:

„Moscheebesuche mit der Schulklasse gehören rein in die Lehrpläne. Schulen erfüllen den staatlichen Bildungsauftrag. Der lässt sich aber nicht in Schulgebäude einmauern. Es ist sinnvoll und richtig, dass Schulklassen auch mal die Luft außerhalb des Klassenraums schnuppern – sei es beim Schwimmunterricht, zu Besuch bei der Feuerwehr oder den staatlichen Institutionen oder eben zur Diskussion in Moschee, Kirche, Tempel oder Synagoge. Das greift in keiner Weise in die Erziehungshoheit der Eltern ein, da es bei solchen Besuchen nicht um Proselytismus geht, sondern um die Wissensvermittlung.“


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