Ehe für alle: Abwarten bis Karlsruhe entscheidet ist keine Option

Zu den Äußerungen von Patrick Sensburg zur Ausfertigung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in der gestrigen BILD erklärt Volker Beck:

„Abwarten bis Karlsruhe entscheidet ist keine Option. Der Bundespräsident hat geschworen, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Zur Ausfertigung von Gesetzen ist er durch unsere Verfassung verpflichtet, ihm kommt lediglich eine formelle Prüfkompetenz zu. An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens gibt es aber bei der Ehe für alle keinerlei Zweifel. Der Weg nach Karlsruhe müsste daher über eine Organklage gegen den Bundespräsidenten führen. Dass sich Herr Steinmeier Verfassungsbruch vorwerfen lassen will, weil Herrn Sensburg beim Gedanken an gleiche Würde und gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare Bauchschmerzen quälen, halte ich für ausgeschlossen.“


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