Kabinettsbeschluss zu Antisemitismus ist nur ein erster Schritt

Zu Berichten, die Bundesregierung beschließe im Kabinett heute die Übernahme der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance (IHRA) zu Antisemitismus, erklärt Volker Beck, Berichterstatter Antisemitismus und Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe:

„Ich begrüße die Übernahme der Arbeitsdefinition der IHRA durch die Bundesregierung. Dies ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Antisemitismus. Jetzt müssen die nächsten Schritte, Bund-Länder-Kommission und ein Antisemitismus-Beauftragter nach Vorbild der EU-Kommission, folgen.

Staatliches Handeln auf den verschiedenen Ebenen – von der Strafverfolgung über Bildung bis hin zur Sensibilisierung im Justizbereich – ist nun verbindlicher, da seitens staatlicher Stellen ein gemeinsames Verständnis für die Probleme und Herausforderungen geschaffen werden kann und ein Bewertungsrahmen für eine nachhaltige Prävention und Bekämpfung gesetzt werden kann. Auch die Bedeutung von israelbezogenem Antisemitismus wird durch die Annahme der Definition hervorgehoben.

Mit der Übernahme der Definition wurde der Rahmen geschaffen. Die Umsetzung der Definition im Bund muss aber von einer zentralen Stelle koordiniert und überwacht werden. Für diese ressortübergreifenden Aufgaben gibt es derzeit in der Bundesregierung niemanden, der sich dafür verantwortlich fühlt. Die Schaffung einer oder eines Antisemitismusbeauftragten, die Verstetigung einer unabhängigen Expertenkommission wie auch die Umsetzung der weiteren zentralen Handlungsempfehlungen (Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission;  konsequente Erfassung, Veröffentlichung und Ahndung antisemitischer Straftaten; dauerhafte Förderung von Trägern der Antisemitismusprävention; langfristig angelegte Forschungsförderung zum Antisemitismus) ist nun geboten, damit nicht nur Tacheles geredet werden kann, sondern auch Taten folgen können. Der Bundestag muss nach der Wahl sich unverzüglich um die Umsetzung der Handdlungsempfehlungen der Kommission kümmern.“


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