CSU überholt AfD rechts

EU-Kommission stellt gar nicht in Frage, dass in den ersten 3 Monaten EU-Bürger von Sozialleistungen europarechtlich ausgeschlossen werden können.

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:
Mit ihrer rabulistischen Kritik an der EU-Kommission versucht die CSU die AfD in Sachen europafeindliche Ressentiments noch rechts zu überholen.
Statt Stimmung zu machen, sollte die CSU die Stellungnahmen der EU-Kommission lesen, verstehen und beherzigen. Die Kommission verlangt mehr Einzelfallgerechtigkeit und das ist richtig. Die EU-Kommission hat betont: „Während der ersten drei Monate des Aufenthalts ist der Aufnahmemitgliedstaat nach dem EU-Recht nicht verpflichtet, EU-Bürgern ohne Erwerbstätigkeit oder Personen, die erstmals eine Anstellung suchen, Sozialhilfe zu gewähren.“ ( EU-Kommission: „Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern im Land Sozialhilfe gewähren.“ ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11962_de.htm )

Auch sind die vor Gericht anhängigen Fälle gar keine, bei denen der EU-Bürger gerade frisch in die Bundesrepublik eingereist ist.
Dennoch schießt sich die CSU medial gerade auf diesen Punkt ein. Das ist weder seriös noch verantwortlich. So zerstört man das Vertrauen in die europäischen Institutionen.

Es überrascht nicht, dass die Kommission den pauschalen Ausschluss von Zuwanderern ohne Job von Hartz-IV-Leistungen in Frage stellt. Diese Praxis ist mit dem geltenden europäischen Recht unvereinbar. Daher war es nur eine Frage der Zeit, bis die Bundesregierung mit ihrer Fundamental-Position ins kurze Gras gerät.

Dabei stellt die EU-Kommission die Pauschalität des deutschen Rechtes in Frage und verlangt mehr Einzelfallgerechtigkeit. Den Prinzipien dieses Rechtes hat sie damit noch keine Absage erteilt. Sie sagt: „Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern hierzulande Sozialhilfe zahlen.“ Dies macht die Europäische Kommission auch auf der ihrer Webseite der Vertretung der Kommission in Deutschland deutlich: ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11943_de.htm Dort heißt es u.a.: „Grundsätzlich gilt: Um Sozialhilfe zu erhalten, muss man als EU-Bürger entweder arbeiten oder seinen dauerhaften Aufenthaltsort in dem jeweiligen Mitgliedsstaat haben.“

Die schwarz-rote Koalition sollte den Warnruf aus Brüssel ernst nehmen. Es müssen zügig Bedingungen formuliert werden, unter denen Zuwanderer Unterstützung erhalten können, die nachweislich in Deutschland nach Arbeit suchen. Mit solchen klaren Regeln würde sich auch die Situation in vielen Kommunen entspannen. Zuwanderer könnten von den Jobcentern bei ihrer Arbeitsuche zum Beispiel mit Sprachkursen oder bei der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen gezielt unterstützt werden. Geprüft werden sollte darüber hinaus, wie mittelfristig ein europäisches Programm zur Unterstützung von Arbeitsmigranten installiert werden könnte. Davon würden auch Deutsche profitieren, die im europäischen Ausland arbeiten möchten.


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