Bundestagsrede 16.1.14 – Abschaffung des Optionszwangs

Vizepräsident Johannes Singhammer:

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Volker Beck von Bündnis 90/Die Grünen.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Er bringt schon den Gesetzestext mit!) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Jahre 1999 hat der Deutsche Bundestag unter Rot-Grün eine Staatsangehörigkeitsreform beschlossen, die am 1. Januar 2000 in Kraft trat und die ein wichtiger Schritt in unserem Staatsangehörigkeitsrecht war; denn erstmals konnten die Kinder von Migranten in Deutschland mit ihrer Geburt Deutsche werden.
Dieses Gesetz hatte damals allerdings einen großen Makel. Den hat uns der Bundesrat, genauer das Land Rheinland-Pfalz und die FDP, eingebracht. Ich bin froh, dass wir jetzt, nachdem die FDP nicht mehr im Haus ist, diese liberale Hinterlassenschaft einmütig dadurch beseitigen wollen, dass wir, wie es die Koalition beschlossen hat, die Optionspflicht abschaffen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dazu will ich ausdrücklich den sozialdemokratischen Kollegen gratulieren; denn das war wahrscheinlich nicht ganz so einfach. Noch im Juni haben die Union und die FDP in namentlicher Abstimmung das einstimmig abgelehnt. Der Parlamentarische Staatssekretär Schröder sagte damals: Wir wollen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verramschen. – Die Optionspflicht sei ein Erfolgsmodell, und er sei gegen eine generelle Hinnahme von Mehrstaatlichkeit. Der Kollege Grindel sagte, wer Ja zu Deutschland sage und gerne hier leben wolle, von dem könne er auch die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft unter Ablegung seiner alten Staatsbürgerschaft erwarten. Gut, dass wir dies nun zumindest bei der Optionspflicht zu den Akten legen. Aber wir haben ein Problem; denn Sie kommen mit Ihrer Gesetzgebung nicht voran. Auch deshalb will ich jetzt mit Lob und Tadel anhand von Zitaten Schluss machen.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)

Auf den Schreibtischen der deutschen Ausländerbehörden liegen gegenwärtig 5 000 Fälle, in denen wegen der bestehenden Optionspflicht weiterhin der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit droht. Sie wollen diesen Unsinn doch beenden. Aber machen Sie jetzt auch Schluss damit? Sie haben es doch selber in der Hand. Deshalb sagen wir: Wir als Bundestag wollen die Länder auffordern – der Bundesinnenminister könnte das in einer entsprechenden Auslegungsentscheidung mitteilen –, dass jeder, der gegenwärtig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt, sie entweder sofort erhält oder dass man das Verfahren ruhen lässt, bis der Gesetzgeber die Optionspflicht abgeschafft hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bundesinnenminister hat mir gestern in der Befragung der Bundesregierung gesagt: Wir werden zum Thema Optionspflicht sehr schnell, ohne schuldhaftes Zögern, einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Koalitionsvereinbarung exakt umgesetzt wird. – Ich verstehe nicht, dass das im BMI so lange braucht; es gibt noch nicht mal einen Referentenentwurf. Es ist gar nicht so schwierig, wie man an dem Gesetzentwurf, den wir hier heute vorgelegt haben, sieht. Nehmen Sie unseren Gesetzentwurf zur Grundlage; dann können wir schnell zu einer Beschlussfassung kommen.
Dabei ist mir ein Punkt wichtig: Der Optionszwang war – wir alle sind heute dieser Auffassung – rechtspolitischer, integrationspolitischer Unsinn. Daher darf man diesen Unsinn auch nicht weiter praktizieren, und dann darf man Menschen unter diesem Unsinn nicht weiter leiden lassen. Deshalb fordern wir: Wer jetzt aufgrund der noch fortbestehenden Optionspflicht die deutsche Staatsbürgerschaft verliert oder bereits verloren hat, der muss sie unbürokratisch und gebührenfrei auf Antrag zurückbekommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das sieht unser Gesetzentwurf bei der Neufassung des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor.
Wer infolge des Optionszwangs in der Vergangenheit seine ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren hat, der muss die Genehmigung erhalten, sie wieder zu beantragen. Das ist konsequent.

Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Kollege Beck, Sie denken an die Redezeit?

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ja. Ich komme jetzt zum Schluss, Herr Präsident.
Wir wollen nicht, dass noch irgendjemand Opfer dieses politischen Nonsens wird. Überlegen Sie sich einmal: Sie geben mit der Abschaffung des Optionszwangs die Ideologie des Verbots der doppelten Staatsangehörigkeit auf. Bei der Einbürgerung halten Sie allerdings daran fest. Das macht überhaupt keinen Sinn. Wenn man sich den Migrationsbericht, den die Bundesregierung gestern vorgelegt hat, anschaut, dann sieht man: Schon heute ist jede zweite Einbürgerung mit Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit verbunden. Lassen Sie uns beim Thema Staatsangehörigkeit auch den anderen 50 Prozent sagen: Ja, auch ihr dürft euren alten Pass behalten, wenn ihr Deutsche werden wollt; denn ihr seid uns willkommen. – Beim Thema Willkommenskultur hat dieses Land noch einiges nachzuholen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Willkommen, Herr Beck!)


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