Steinmeier muss Indien zur Einhaltung der Menschenrechte von Homosexuellen ermutigen!

Zur Entscheidung des indischen Supreme Court, das Verbot homosexueller Handlungen wiederherzustellen, erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Die Entscheidung des indischen Supreme Court ist ein herber Rückschlag für Homosexuelle in Indien. Die Bundesregierung sollte auf die indische Regierung Einfluss nehmen, den Respekt der Menschenrechte von Lesben und Schwulen wiederherzustellen! Stimmen aus der Kongresspartei geben Anlass zur Hoffnung, dass eine Entkriminalisierung der Homosexualität auf gesetzgeberischen Weg möglich ist und damit dieses Relikt des britischen Kolonialrechtes endlich überwunden werden kann. Bundesaußenminister Steinmeier ist hier jetzt gefragt.
Indien ist Signatarstaat des UN-Zivil-Paktes, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Nach Rechtsprechung des Genfer Menschenrechtkommittees ist ein Verbot homosexueller Handlungen ein Verstoß gegen die menschenrechtlichen Prinzipien dieses Paktes. Dies hat das Menschenrechtskommittee im Fall Toonen vs. Australien
(http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/0/d22a00bcd1320c9c80256724005e60d5) bereits 1994 entschieden.


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