Mehr Deutsche! Das Geburtsrecht im Staatsangehörigkeitsrecht endlich verwirklichen!
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt“ (BT-Drs. 18/1928) erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:
Deutschland braucht ein echtes Geburtsrecht. Kinder, die in Deutschland geboren werden, sollten Deutsche sein. Es stärkt die Demokratie, wenn Kinder in dem Bewusstsein aufwachsen, dass sie ohne wenn und aber zu dem Land gehören, in dem sie leben – und für das Land Verantwortung übernehmen können und sollen.
In den USA und vielen anderen Staaten ist das schon seit Jahrhunderten erprobte und bewährte Realität. In Deutschland erwirbt ein Kind von Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland nur, wenn ein Elternteil bereits seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Diese lange Frist ist verzichtbar!
Das Recht des Blutes, das nur Kinder deutscher Eltern zu Staatsangehörigen macht, knüpft an die Vorstellung an, dass sich ein Volk durch bestimmte genetische Merkmale definiert. Nicht umsonst weckt dies ungute Assoziationen. Es ist Ausdruck einer Ideologie, die keine Grundlage in der Wirklichkeit findet. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung: Die statistischen Angaben zur Staatsangehörigkeit sind derart verworren und teilweise widersprüchlich, dass es sich verbietet, die Staatsangehörigkeit ins Mystische zu überhöhen.
Mit Einführung eines echten Geburtsrechts würden jährlich etwa 30.000 Kinder mehr als heute die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Das sind etwa 5 % aller Geburten. Die Anzahl an Kindern ausländischer Eltern, die heute schon die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erwerben, würde sich verdoppeln.
Schädlich ist das nicht. Vielmehr würde Wirklichkeit, was heute schon als selbstverständlich wahrgenommen wird. Seit 1999 „kann Deutscher werden, wer in Deutschland geboren wurde, auch wenn seine Eltern es beide nicht sind“ – so der Bundespräsident in seiner Rede zum 65. Jubiläum des Grundgesetzes. Gegen diese Äußerung gab es keinen Widerspruch. Das muss auch die Bundesregierung zugeben.