Maas-Entwurf zu Hasskriminalität: Gut gemeint, schlecht gemacht
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Hasskriminalität erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:
Die Berücksichtigung menschenverachtender Motive beim Strafmaß klingt zwar schön, bringt aber nichts, wenn die Motive im Ermittlungsverfahren unerkannt bleiben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher nur Symbolpolitik – die eigentlichen Probleme bleiben bestehen.
Die Kriterien, die die Bundesregierung nun in Gesetzesform gießen will, wurden offenbar eilig zusammengewürfelt – sie finden sich im deutschen Recht so an keiner anderen Stelle. Besser wäre es, an die Kriterien des Antidiskriminierungsrechts oder an die Polizeiliche Kriminalstatistik anzuknüpfen. Dann würde zumindest deutlich, dass es sich etwa auch bei homophoben, antisemitischen und islamfeindlichen Straftaten um Hasskriminalität handelt. So ist der Gesetzentwurf nicht nur einfach Symbolpolitik, sondern sogar schlechte Symbolpolitik, weil er nicht einmal zur Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen von Hasskriminalität bei Polizei und Justiz taugt.