Novellierung des katholischen Kirchlichen Arbeitsrechtes begrüßt – Anforderungen an persönliche Loyalitätspflichten bei Wiederverheiratet Geschiedenen und homosexuellen Lebenspartnerschaften sind unverhältnismäßig und unbarmherzig

Eine Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist längst überfällig und wäre zu begrüßen.

Die arbeitsrechtliche Benachteiligung von Geschiedenen und Homosexuellen muss ein Ende haben! Deshalb darf sich eine Änderung auch nicht allein auf Geschiedene beschränken!

Die Praxis der persönlichen Loyalitätspflichten ist gegenüber wiederverheiratet Geschiedenen und homosexuellen Lebenspartner unverhältnismäßig und unbarmherzig. Sie stellt einen verfassungsrechtlich bedenklichen Übergriff des kirchlichen Arbeitgebers auf das Recht auf Privatleben seiner Mitarbeiter dar. Persönliche Loyalitätspflichten gehen weit über den Tendenzschutz hinaus, den beispielsweise Parteien, Gewerkschaften oder Medienunternehmen genießen.

Die Kirchen müssen sich auch fragen lassen, ob das Festhalten an dem Recht auf Kündigung von wiederverheiratet Geschiedenen und homosexuellen Lebenspartnern mit dem christlichen Zeugnis in Einklang zu bringen ist:
Kann man sich vorstellen, dass Jesus für ein Recht auf Diskriminierung und Ausgrenzung gestritten hätte? Saß Jesus nicht immer wieder zum Leidwesen der Frömmler seiner Zeit demonstrativ am Tisch mit den Ausgegrenzten und Sündern?


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