Die Diskussion über das Lebensende darf nicht allein auf das Strafrecht reduziert werden

Die Diskussion über das Lebensende darf nicht allein auf das Strafrecht reduziert werden. Sonst werden wichtige Anliegen und Bedürfnisse von Schwerstkranken und Sterbenden ignoriert. Sterben an sich kann gar nicht würdelos sein. Aber die Versorgung der Sterbenden ist in Deutschland oft würdelos. Die Versorgung von Schwerkranken und Sterbenden muss an der Qualität des Lebens in der Phase und dem Willen der Menschen in dieser Phase ausgerichtet werden. Deshalb muss man die ärztliche Beratung und Behandlung, die Lebensqualität im Sterben und den Willen des Sterbenden ins Zentrum medizinischer und pflegerischer Versorgung stellen.

Das Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen verlangt von den Ärzt*innen auch, sie und ihre Angehörigen zu befähigen, zu entscheiden, welche Behandlungsmaßnahmen gewünscht werden und auf welche verzichtet werden soll. Lebensverlängerung als Ziel aller Versorgung ist, wenn sie nicht dem ausdrücklichen Wunsch der Patient*innen entspricht, auch ein Ausdruck von Hilflosigkeit der Beteiligten.

Deshalb fordere ich folgende Maßnahmen:

1. Palliativversorgung ausbauen und ambulante Versorgung aus einer Hand absichern.
2. Den Willen des Sterbenden bei der medizinischen Versorgung in den Mittelpunkt stellen.
3. Verbot der geschäftsmäßigen und organisierten Sterbehilfe – Assistierter Suizid darf nicht Teil des medizinischen Leistungspektrums von Ärzten werden!
4. Ausbau der Suizidprävention

Diese Frage ist eine Gewissensfrage, sie sollte daher von niemanden parteipolitisch instrumentalisiert und im gegenseitigen Respekt vor den unterschiedlichen ethischen Positionen geführt werden.

Auf dem Grünen Parteitag in einer Woche werden wir diese Frage ebenfalls diskutieren. Meine Antrag dazu finden Sie hier.


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