Grüne: Keine Diskriminierung bei künstlicher Befruchtung für lesbische und unverheiratete Paare

Zum von der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache 18/3279) zur Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung für Lebenspartnerinnen und Unverheiratete Paare erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher und Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin:

,,Bündnis 90/Die Grünen wollen die Benachteiligung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und lesbischer Lebensparterinnen bei der künstlichen Befruchtung beenden. Die Diskriminierung bei der Familiengründung muss ein Ende haben.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen muss die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von  Paaren bei der Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen schleunigst beenden. Es ist einfach unfair und nicht mehr zeitgemäß, dass Lesben und unverheirateten Paaren Leistungen zur künstlichen Befruchtung verwehrt bleiben. Leistungen der Reproduktionsmedizin müssen grundsätzlich allen Paaren offen stehen.  Es steht dem Staat nicht zu, zu entscheiden, wer eine Familie gründen darf und wer nicht! Zwar hat niemand ein Recht auf Elternschaft, sehr wohl aber darauf, dass sie bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden.

Nach einer Orientierungsrichtlinie der Bundesärztekammer bekommen nur Verheiratete Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für eine künstliche Befruchtung. Die verbindlichen Richtlinien der Landesärztekammern verbieten sie dagegen nicht ausdrücklich. Das führt dennoch zu Unsicherheit in der Ärzteschaft und zwingt viele Paare diese Leistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dabei hat das Bundesverfassungsbericht bereits 2007 festgestellt, dass die Bundesregierung die Kostenunterstützung problemlos auf alle Paare ausweiten kann (BVerfGE 117, 316). Unser Gesetzentwurf schafft hier Klarheit.

Daher hat die grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Gleichstellung aller auf Dauer angelegten Paare bei der Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung vorsieht. Der Entwurf wird am 18. Dezember 2014 im Deutschen Bundestag diskutiert.“

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.


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