Optionszwangsverlängerungsgesetz: fortdauernde Diskriminierung im Staatsangehörigkeitsrecht

Zum Inkrafttreten der schwarz-roten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Das Staatsangehörigkeitsrecht hat mehr als nur Nachbesserungsbedarf. Es braucht gerade nach dem verunglückten Optionszwangsverlängerungsgesetz dringend grundlegende Reformen. Da werden wir die Koalition mit Gesetzentwürfen 2015 treiben.

Schwarz-rot hat sich für fortdauernde Diskriminierung im Staatsangehörigkeitsrecht entschieden. Viele junge Menschen bleiben „Deutsche auf Bewährung“, weil sie zwar in Deutschland geboren wurden, aber ihre Eltern keinen deutschen Pass haben. Denn auch nach der Reform müssen diese jungen Deutschen weiterhin nachweisen, dass sie acht Jahre in Deutschland gelebt, sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht oder einen deutschen Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Sonst müssen sie auf eine ihrer Staatsangehörigkeiten verzichten. Das diskriminiert sie gegenüber vielen anderen Doppelstaatlern, die etwa als Kinder binationaler Partnerschaften automatisch beide Staatsangehörigkeiten erwerben und behalten dürfen.

Die alleinige Anknüpfung an den Aufenthalt in Deutschland wird einer zunehmend globalen Realität in einem geeinten Europa nicht gerecht. Warum soll ein junger Deutscher, der mit seinen Eltern nach Österreich zieht und dort erfolgreich die Schule besucht, weiterhin dem Optionszwang unterfallen, wenn doch allgemein Auslandsaufenthalte als bildungspolitisch wertvoll erachtet werden?

Wir Grünen hatten die vollständige Abschaffung dieses Optionszwangs gefordert, um das Zwei-Klassen-System im Staatsangehörigkeitsrecht zu überwinden (BT-Drs. 18/185).

Das hatte die SPD im Wahlkampf auch versprochen – aber nicht gehalten.

Wenn Menschen, die rechtmäßig in Deutschland leben, hier ein Kind bekommen, dann soll das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.


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