Lapsus des BMI beim Optionszwang: mehr junge Menschen dürfen Deutsche bleiben

doppel978720_10152294259537698_1231037762_nZu der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage zu der Behandlung anhängiger Verfahren beim Optionszwang erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Da ist den BeamtInnen im BMI wohl ein Lapsus passiert: die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass in anhängigen Verfahren, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 23. Lebensjahres nach der alten Optionsregelung betreffen, ein neuer Optionshinweis nach neuem Recht erteilt werden muss. Das ist aber nur innerhalb von einem Jahr nach Vollendung des 21. Lebensjahres möglich (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG) – also in keinem der anhängigen Fälle. Konsequenz: in allen anhängigen Verfahren behalten die Betroffenen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es ist schön, dass dieses vom BMI kaum beabsichtigte Ergebnis aufgrund technischer Fehler im Gesetzgebungsverfahren zumindest einer Handvoll junger Deutscher zugutekommt. Noch schöner wäre es, wenn die Bundesregierung einsähe, dass der gesamte Optionszwang grober Unfug ist. Für eine Abschaffung des Optionszwangs ist es auch jetzt nicht zu spät.

Download: Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage (PDF)


Impressum