Österreich kippt Adoptionsverbot für homosexuelle Paare

Zum Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption für homosexuelle Paare aufzuheben, erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

„Das ist ein guter Tag für die Gleichstellung in Österreich! Gleiches Recht für gleiche Liebe statt Diskriminierung von Lebenspartnerschaften!

Bislang können Homosexuelle in Österreich  zwar die leiblichen Kinder des Partners adoptieren, die gemeinsame Adoption fremder Kinder ist ihnen jedoch untersagt. Diese Ungleichbehandlung im Vergleich zu Heterosexuellen hat der Verfassungsgerichtshof nun für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende des Jahres  sollen die Gesetze entsprechend angepasst werden.

Die Bundesregierung sollte nicht so lange warten bis ihnen das Bundesverfassungsgericht das Gleiche ins Stammbuch schreibt! Unser Gesetzentwurf liegt vor, einfach zustimmen! Bereits 2013 hat das Gericht festgestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht“ (BVerfG, 1 BvL 1/11 vom 19.2.2013, Rn. 104).

Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im letzten Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Angleichung des Adoptionsrechts für Lesben und Schwule in den Bundestag eingebracht. Es wird Zeit, dass die Koalition ihre Blockade in der Gleichstellungspolitik endlich aufgibt! Es ist ein Trauerspiel, wie die SPD vor den homophoben Ewiggestrigen der Union einknickt.“

Hier finden Sie unseren Gesetzesentwurf (PDF).
Hier finden Sie die Presseinfo des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (PDF).


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