Vorstoß ostdeutscher Ministerpräsidenten zu Einwanderung begrüßt

Modernes Einwanderungsrecht kann sich nicht auf Punktesystem oder Herumdoktern an Verdienstgrenzen beschränken

Zur Diskussion über ein Einwanderungsgesetz erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Ein modernes Einwanderungsrecht muss Integrationsmaßnahmen, Reform des Staatsbürgerschaftsrecht und Entbürokratisierung des Zuwanderungsgesetzes umfassen.

Der Vorstoß ostdeutscher Ministerpräsidenten Tillich und Ramelow ist zu begrüßen.

Aber: Mit einem Punktesystem oder einem Absenken der Mindesverdienstgrenzen allein ist es nicht getan.

Einwanderungsregelungen müssen sich an den Bedürfnissen des nationalen Arbeitsmärkte orientieren und dürfen nicht gegen die Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen ausgespielt werden.

Moderne Arbeitsmärkte müssen atmen: Qualifizierte Arbeitskräfte wandern ein, wieder zurück oder weiter und kommen wieder (Zirkuläre Migration). Das ist nichts Schlimmes, sondern dem muss man auch Rechnung tragen, indem man sein Aufenthaltsrecht nicht durch Arbeiten in einem Drittland verliert.

Flüchtlinge, die einen Arbeitsplatz haben und in Deutschland gebraucht werden, sollte man einen Statuswechsel ermöglichen. Asylbewerber sollten ihr Asylverfahren ruhen lassen können, wenn sie die Voraussetzungen anderer zuwanderungsrechtlicher Regelungen erfüllen. Gleiches sollte für Geduldete und abgelehnte Asylbewerber gelten.

Willkommenskultur ohne Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes bleibt eine Worthülse. Immer noch kommen in Deutschland die Hälfte der Kinder von Ausländer*innen als Ausländer*innen und nicht als Deutsche zur Welt. Das Geburstrecht muss endlich verwirklicht

werden: Kinder von legal sich in Deutschland aufhaltende Ausländer*innen sollten als Deutsche geboren werden. Die Einbürgerung muss durch Hinnahme der Mehrstaatigkeit erleichtert werden.

Mit Einwanderern kommen nicht nur Arbeitskräfte:es kommen Menschen und diese haben auch Grundrechte. Im Aufenthaltsgesetz muss für Einwanderer und Flüchtlinge endlich der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie beim Familiennachzug durchgesetzt werden.


Impressum