DEKT: Gerechtigkeit für die Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in Deutschland

Der Kirchentag in Stuttgart beginnt heute mit einem Gedenken an verfolgte Homosexuelle. Dazu erklärt Volker Beck, Sprecher für Innen- und Religionspolitik:

„Deutschland muss endlich die Opfer der nach §175 StGB verfolgten Homosexuellen rehabilitieren und entschädigen.

Jahrzehntelang wurden in Deutschland schwule Männer menschenrechtswidrig staatlich verfolgt. Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Erst 1994 ist die strafrechtliche Sonderbehandlung von Homosexualität in der Bundesrepublik endgültig beseitigt worden. Der Kirchentag in Stuttgart setzt damit ein deutliches Zeichen gegen homophobe Vorbehalte in Politikerköpfen, die sich bis heute gehalten haben. Das zeigt sich nicht nur in der Debatte um die Ehe für alle, sondern auch und viel mehr in der Verweigerung der Großen Koalition, die Opfer der Homosexuellenverfolgung in Deutschland endlich zu rehabilitieren und zu entschädigen.

Für schwule Männer brachte die Befreiung von 1945 keine wirkliche Freiheit. Sie konnten weiterhin inhaftiert werden, nun in einem demokratisch legitimierten Gefängnis.

Zwei Jahrzehnte hat die Bundesrepublik – anders als die DDR – sogar am NS-Strafrecht gegen Homosexuelle unverändert festgehalten. Menschen wurden bespitzelt, verhaftet und als Verbrecher behandelt, nur weil sie anders liebten als die Mehrheit. Ein bloßer Verdacht auf „widernatürliche Unzucht“ konnte Existenzen vernichten.

Der Staat hat einer ganzen Bevölkerungsgruppe das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verweigert, hat die Gesamtheit der Homosexuellen geächtet und um ihr Lebensglück betrogen.

Erst am 1. September 1969 wurde die generelle Strafbarkeit der Homosexualität unter erwachsenen Männern in der Bundesrepublik aufgehoben. Die damalige große Koalition hat § 175 aber nicht gestrichen. Homosexualität galt weiter als sittenwidrig und als Übel, das staatlich überwacht und eingedämmt werden sollte. Für homosexuelle Handlungen wurde ein deutlich höheres Schutzalter festgelegt als für heterosexuelle. Eine ähnliche Bestimmung bestand von 1968 bis 1989 auch in der DDR.

Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag in einer einstimmig angenommenen Resolution anerkannt, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind.“ 2002 wurden die unter der NS-Diktatur nach § 175 Verurteilten gesetzlich rehabilitiert. Für die Opfer der antihomosexuellen Sondergesetze nach 1945 steht dieser Schritt noch aus. Er muss jetzt endlich gegangen werden.

Es ist ein nicht hinnehmbarer Skandal, dass im demokratischen Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, nur weil sie schwul sind.

Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität war von Anfang an grundgesetzwidrig, auch wenn der Gesetzgeber und selbst das Bundesverfassungsgericht dies lange Zeit nicht erkannt haben. Zum Rechtsstaatsprinzip zählt nicht allein der Bestand rechtskräftiger Urteile, sondern ebenso die materielle Gerechtigkeit. Gibt es hier einen Widerstreit, muss der Gesetzgeber entscheiden. Der demokratische Rechtsstaat beweist seine Stärke darin, dass er Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung korrigiert und den Opfern seiner Irrtümer Recht widerfahren lässt.“

 


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