Gesetzgeber muss sich um das kirchliche Arbeitsrecht kümmern

 Kündigungswütige Bistümer werden sich gegen Homosexuelle und Wiederverheiratet Geschiedene nicht durchsetzen

Volker Beck, religionspolitische Sprecher, erklärt zu einem Bericht über drei Bistümer, die an der Kündigungspraxis gegenüber Homosexuellen und wiederverheiratet Geschiedenen festhalten wollen:

Die erbarmungslose und kündigungswütige Haltung der Bischöfe Rudolf Voderholzer aus Regensburg, Stefan Oster aus Passau und Gregor Maria Hanke aus Eichstätt wird vor der weltlichen Arbeitsgerichtsbarkeit und vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand mehr haben. Die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ der Deutschen Bischofskonferenz hat hier neue Maßstäbe gesetzt. Daran wurde das Recht auf Kündigung wegen Verstoß wegen Homosexualität oder Wiederverheiratung von Geschiedenen erheblich eingegrenzt.

Dennoch: Der Gesetzgeber muss sich um das kirchliche Arbeitsrecht kümmern: um Rechtssicherheit für Mitarbeiter katholischer Wohlfahrtseinrichtungen zu schaffen und um zu vermeiden, dass bei künftig gegründeten islamischen Wohlfahrtsverbänden ähnliche Probleme auftreten.

Die bisherige Praxis der persönlichen Loyalitätspflichten war gegenüber wiederverheiratet Geschiedenen und homosexuellen Lebenspartner unverhältnismäßig und unbarmherzig. Sie stellt einen verfassungsrechtlich bedenklichen Übergriff des kirchlichen Arbeitgebers auf das Recht auf Privatleben seiner Mitarbeiter dar.

Persönliche Loyalitätspflichten gehen weit über den Tendenzschutz hinaus, den beispielsweise Parteien, Gewerkschaften oder Medienunternehmen genießen.

Kirche muss sich auch fragen lassen, ob das Festhalten an dem Recht auf Kündigung von wiederverheiratet Geschiedenen und homosexuellen Lebenspartnern mit dem christlichen Zeugnis in Einklang zu bringen ist:

Kann man sich vorstellen, dass Jesus für ein Recht auf Diskriminierung und Ausgrenzung gestritten hätte? Saß Jesus nicht immer wieder zum Leidwesen der Frömmler seiner Zeit demonstrativ am Tisch mit den Ausgegrenzten und Sündern?


Impressum