Arbeit statt Abschiebung – 4-Punkte-Plan für ein Arbeitsvisum für Menschen vom Westbalkan

Brigitte Pothmer MdB und Volker Beck MdB, August 2015 

Arbeit statt Abschiebung – 4-Punkte-Plan für ein Arbeitsvisum für Menschen vom Westbalkan

Die Debatte um Asylbewerber vom Westbalkan erhitzt derzeit die Gemüter. Im Gespräch sind Taschengeldkürzungen und spezielle Aufnahmelager für Menschen mit vermeintlich schlechten Aussichten auf Asyl – Abschreckung und Ausgrenzung lautet offenbar das oberste Ziel von Teilen der Großen Koalition und insbesondere Innenminister de Maizière. Doch das ist der völlig falsche Weg. All diese Vorschläge werden die Menschen vom Westbalkan nicht davon abhalten, nach Deutschland zu kommen. Die Strategie der Abschreckung ist gescheitert. Deshalb schlagen wir vor, den Menschen vom Balkan zusätzliche Möglichkeiten zu eröffnen, wie sie auf legale Weise in Deutschland einreisen und arbeiten können. So wird ihnen eine Perspektive geboten, das Asylsystem entlastet und gleichzeitig ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel geleistet. Dafür sind folgende vier Punkte nötig:

1. Arbeitsmigration erleichtern: Für Menschen aus dem Westbalkan sind die Hürden zum deutschen Arbeitsmarkt viel zu hoch. Der Weg über ein Asylverfahren erscheint vielen deshalb als einziger Weg nach Deutschland. Das muss sich ändern. Auch wer nicht das Glück hat, hochqualifiziert zu sein oder einen Mangelberuf auszuüben, soll die Möglichkeit erhalten, in Deutschland zu arbeiten. Denn es gibt auch unterhalb dieser Anforderungen einen hohen Bedarf an Arbeitskräften. Deshalb sollen qualifizierte Arbeitskräfte ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ein tariflich entlohntes oder mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütetes Arbeitsangebot vorweisen können. Auch für Personen ohne qualifizierten Berufsabschluss soll der Arbeitsmarkt geöffnet werden. Allerdings nur nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA prüft, ob ein Arbeitsmarktbedarf besteht, eine tarifliche Entlohnung gesichert bzw. der Mindestlohn gezahlt wird und ein stabiles Beschäftigungsverhältnis gegeben ist. Um den erleichterten Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen, soll die Bundesregierung bilaterale Abkommen mit den jeweiligen Ländern abschließen. Mittelfristig ist eine EU-weite Regelung anzustreben.

2. Visum zur Arbeitssuche erteilen: Die Arbeitsplatzsuche aus dem Ausland gestaltet sich jedoch oft schwierig. Personen vom Westbalkan sollen deshalb künftig für sechs Monate ein Visum zur Arbeitsplatzsuche mit Arbeitserlaubnis erhalten können, solange sie sich während dieser Zeit selbst finanzieren können und über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Wenn sie eine Stelle finden und die Bundesagentur für Arbeit dem Beschäftigungsverhältnis zustimmt, sollen sie ein Arbeitsvisum erhalten.

3. Menschen aus dem Westbalkan informieren: Die Bundesregierung muss in den Herkunftsländern aktiv über Alternativen zum Asylverfahren informieren, auch durch Informationsbüros vor Ort. Die Möglichkeiten in Deutschland zu arbeiten und Arbeit zu suchen, müssen in den Ländern des Westbalkans umfassend bekannt gemacht werden. Wer sich entscheidet, ein Arbeitsvisum oder ein Visum zur Arbeitssuche zu beantragen, soll einfach und unbürokratisch einen Antrag stellen können. Selbstverständlich muss es weiterhin uneingeschränkt möglich sein, in Deutschland einen Antrag auf Asyl zu stellen und Schutz zu erhalten.

4. Langfristig liberales Einwanderungsgesetz schaffen: Deutschland ist längst ein Einwanderungsland. Um dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssen jedes Jahr etwa eine halbe Million Menschen nach Deutschland einwandern. Dieser Herausforderung ist Deutschland mit den derzeitigen Regelungen zur Zuwanderung nicht gewachsen. Langfristig braucht Deutschland deshalb ein kriteriengesteuertes Einwanderungsgesetz, das die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ebenso berücksichtig wie die demografische Entwicklung. Dazu gehört es auch, die zirkuläre Migration zu erleichtern und einen Statuswechsel vom Asylbewerber zum Arbeitsmigranten zu ermöglichen.


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