Bundesregierung verharmlost Verfolgung von Lesben und Schwulen

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage zur Bestimmung von Ghana und Senegal zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

„Das Auswärtige Amt warnt deutsche Reisende vor Situationen, die dem Innenministerium schlicht schnuppe sind. Im Hause des Innenministers ruft die Strafverfolgung von Schwulen und Lesben allenfalls ein Achselzucken hervor. Das weckt ungute Erinnerungen an eine düstere  Vergangenheit unserer Republik, die man für längst überwunden hielt. Und es ist eine schallende Ohrfeige für alle, die sich tagtäglich für die Menschenrechte, den Flüchtlingsschutz und eine Gesellschaft der Vielfalt einsetzen.

Offenbar hat man im BMI die in der Antwort zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht richtig gelesen. Dort steht nämlich unter Randziffer 49, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Ausrichtung bzw. geschlechtliche Identität einen Verfolgungsgrund darstellt. Dass das BMI etwas anderes behauptet, belegt entweder seine Unfähigkeit, die Grundlagen des Flüchtlingsrechts zu verstehen, oder seine Absicht, die Öffentlichkeit zu täuschen. Beides ist gleichermaßen äußerst besorgniserregend.

Bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten kommt es zudem nicht darauf an, wie viele Menschen tatsächlich verfolgt werden. Maßstab ist vielmehr, dass im Herkunftsstaat generell und durchgängig keine Verfolgung zu befürchten ist. Ein Blick in die EU-Verfahrensrichtlinie hätte genügt, um das zu erkennen und es auch so in die Antwort zu schreiben.

Doch offenbar scheut die Bundesregierung nicht die Lächerlichkeit: Auf der einen Seite weist das Auswärtige Amt deutsche Touristen darauf hin, dass gleichgeschlechtliche Handlungen in Senegal und Ghana strafbar sind und verfolgt werden kann; auf der anderen Seite dementiert das BMI und erklärt, dass alles halb so wild ist. Frei nach dem Motto: Es sind ja nur Ausländer!“

Der Tagesspiegel berichtete dazu: Sicher ist für Homosexuelle nicht sicher

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung.


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