Transitzonen: Maut der Flüchtlingspolitik

Zur Debatte über die sogenannten Transitzonen erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Die Transitzone ist die Maut der Flüchtlingspolitik:
Rechtlich unzulässig, aber weil Seehofer quengelt macht Merkel mit. Ohne Grenzkontrollen funktioniert das Konzept nicht, doch die dauerhafte Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wäre ein Verrat an der europäischen Idee und eine Verletzung von europäischem Recht. Auch ohne Freiheitsentziehung funktioniert das Konzept nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar zum Flughafenverfahren entschieden, dass dort keine Freiheitsentziehung stattfinde, da die Betroffenen jederzeit die Transitzone am Flughafen „luftseitig“ verlassen können und der Herkunftsstaat völkerrechtlich zur Gestattung der Wiedereinreise verpflichtet sei. Doch von der Binnengrenze aus ist der Herkunftsstaat in aller Regel nicht zu erreichen – und der Nachbarstaat muss die Wiedereinreise in aller Regel nicht gestatten. In solchen Transitzonen müssten also nicht nur Unterbringungsmöglichkeiten im großen Stil geschaffen werden, sondern auch RichterInnen bereitstehen, um die gerichtliche Überprüfung der Freiheitsentziehungen zu gewährleisten.

Eine Abschottungspolitik, der alles recht ist, um Flüchtlinge bloß nicht als Träger von Menschenrechten zu betrachten, ist zutiefst inhuman. Statt Angst und Ressentiments gegen Flüchtlinge zu schüren, sollte sich die Bundesregierung darauf konzentrieren, europäische Mindeststandards bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der Behandlung von Asylanträgen endlich europaweit umzusetzen.
Gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten wird die Bundesrepublik die Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme weitaus einfacher meistern können.


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