Große Anfrage: Menschenrechte von LSBTI weltweit
Heute berichtet der Kölner Stadtanzeiger vorab über die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion zu Menschenrechten von LSBTI weltweit: www.ksta.de/politik/-sote-bundesregierung-homosexualitaet-in-der-welt,15187246,32712042.html
Dazu erklärt Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:
“In zahlreichen Ländern ist die menschenrechtliche Situation für Schwule, Lesben, Bi-, Trans*- und Intersexuelle eine Katastrophe. In 77 Ländern sind einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen strafrechtlich verboten. Teilweise müssen Homosexuelle dort Körperstrafen und Inhaftierungen befürchten. In sieben Ländern kann Homosexualität sogar mit dem Tode bestraft werden.
Die Unterstützung von LGBTTI-Aktivist*innen und Menschenrechtsverteiger*innen im Ausland muss massiv ausgebaut werden. In Fällen akuter Bedrohung muss die Bundesregierung kurzfristige Visaerteilungen und Aufnahmen zulassen. Außerdem müssen Verbindungsbeamte für Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen in den Deutschen Botschaften eingesetzt werden.
Deutschland kann sich hier von den Amerikanern ruhig was abgucken: Dort gibt es einen Sondergesandten der Regierung für LGBTTI-Rechte.
Neben staatlicher Verfolgung ist in vielen Ländern auch die gesellschaftliche Verfolgung Homosexueller trauriger Alltag. Angeheizt von Gesetzen gegen „Homo-Propaganda“ wie in Russland oder Kenia sind LGBTTI-Personen Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt.
Zusätzlich schränken weitere Länder durch sogenannten „Sitte- und Moralgesetze“ die Versammlungs-, Vereinigungs-, Meinungs- und Pressefreiheit für Lesben, Schwule, Trans- und Intersexuelle ein.
Es gibt auch positive Entwicklungen: In immer größerer Zahl der Länder gibt es moderne Gesetze für Trans- und Intersexuelle. Zudem haben viele Länder die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.
In Deutschland konnte sich die Bundesregierung zu beidem noch nicht durchringen. Da stehen wohl noch Merkels Bauchschmerzen im Weg, die immer noch nicht auskuriert sind. Dabei gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu: Erkenntnisse, die Merkels Bauchgefühl zur Ablehnung von Regenbogenfamilien stützen, gibt es nicht; negative Erkenntnisse über Folgen der Eheöffnung oder der gemeinschaftlichen Adoption liegen ebenfalls nicht vor. Und das von den Politiker*innen der schwarz-roten Koalition konstruierte Eheverbot für Lesben und Schwulen im Grundgesetz gibt es weltweit lediglich in acht anderen Ländern, darunter Kenia, Nigeria, Uganda und Tschad.
Mit der anhaltenden Diskriminierung in Deutschland werden zudem deutsche Regenbogenfamilien bei Reisen ins Ausland großem Risiko ausgesetzt. Nur in 26 Ländern wird die Elternschaft von Lebenspartner*innen anerkannt. Besser geschützt wären sie und ihre Kinder hingegen, wenn es sich um eine Ehe statt eine Lebenspartnerschaft handeln würde.“
GA-LGBTI-weltweit.pdf