Asylpaket II: Integrationspolitische Versäumnisse sollen verschleiert werden

Zu den heutigen Kabinettsbeschlüssen zum Asylpaket II und weiteren sicheren Herkunftsstaaten erklären Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik, und Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Die Bundesregierung schränkt Flüchtlingsrechte ein, um ihre eigenen integrationspolitischen Versäumnisse zu verschleiern. Die Aussetzung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz vor Folter und bewaffneten Konflikten gefunden haben, kann fatale Konsequenzen haben. Syrische Frauen und Kindern werden umso mehr auf marode Schlepperboote getrieben. Wenn sogar Eltern nicht zu unbegleiteten Minderjährigen nachziehen dürfen, offenbart das eine Politik, die christlichen und sozialen Parteien unwürdig sein sollte. Es ist
unbegreiflich: Auch wenn der Lebensunterhalt der gesamten Familie durch Arbeit gesichert ist, soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgeschlossen sein. Das macht die Arbeitsmarktintegration zweifellos weniger attraktiv. Diese Verschärfungen im Vergleich zum Referentenentwurf des Innenministeriums, der im November
2015 bekannt geworden war, hätte die SPD niemals mittragen dürfen.

Die erst vor kurzem auf ein halbwegs verfassungskonformes Niveau angehobenen Asylbewerberleistungen sollen nun pauschal für alle Leistungsempfänger gekürzt werden – egal ob tatsächlich ein Integrationskurs besucht wird oder nicht, egal ob jemand schon Deutsch kann oder als Säugling eindeutig zu jung für die Kursteilnahme ist. Das ist nicht nachvollziehbar. Wer Flüchtlingen die Werte der deutschen Gesellschaftsordnung vermitteln will, muss zunächst ausreichend Kursangebote schaffen. Die Behauptung, dass kranke und traumatisierte Menschen ihre Krankheit nur vortäuschen, um Abschiebungen zu verhindern, setzt die Ärzteschaft unter inakzeptablen Druck. Bei der Abschiebung darf die Gefährdung von Leben und Gesundheit niemals in Kauf genommen werden.

Die Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten bringt uns bei der Kriminalitätsbekämpfung keinen Schritt weiter, beschränkt aber die Rechte von Frauen, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Schwulen und Lesben, die aus diesen Ländern nach Deutschland fliehen. Es blendet die brutale Unterdrückung des sahaurischen Volkes durch Marokko völlig aus. Die Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien ist alles andere als einwandfrei.
Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren Folter durch die Sicherheitsbehörden. In allen drei Ländern werden Homosexuelle vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt.


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