Kritik an Kölner Praxis des kirchlichen Arbeitsrechtes

Kritik an Kölner Praxis des katholisch-kirchlichen Arbeitsrechts

Persönliche Loyalitätspflichten im Arbeitsrecht sind unverhältnismäßig

Volker Beck, religionspolitischer Sprecher, erklärt:

Der Vorgang zeigt: Der Gesetzgeber ist beim kirchlichen Arbeitsrecht gefragt!

Das Nein der katholischen Bistümer zur Wahl eines wiederverheiratet Geschiedenen zum Rektor der Katholischen Hochschule NRW sind eine schwere Enttäuschung für die Arbeitnehmerrechte kirchlicher Beschäftigter.

Die neue Grundordnung erfüllt in der Praxis nicht die Erwartungen, die in sie gesetzt wurden.

Die persönlichen Loyalitätspflichten sollten vom Gesetzgeber im kirchlichen Arbeitsrecht grundsätzlich überwunden werden. Außerhalb der Verkündigung sind sie unverhältnismäßig. Ein Tendenzschutz wie bei Parteien, Gewerkschaften und Medien reicht völlig aus.


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