15 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

Zum 15. Jahrestag der Ausfertigung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (16. Februar 2001) erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Das Lebenspartnerschaftsgesetz war und ist rechtspolitisch nur eine Übergangstechnologie. Nach 15 Jahren ist es endlich Zeit für die Ehe für alle. Immer noch gibt es zahlreiche willkürlich fehlende Bestimmungen und Normen, die zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterscheiden. Das Herumdoktern am Lebenspartnerschaftsgesetz, um Diskriminierungen zu beseitigen, muss ein Ende haben. Denn alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung. Und keine Sorge, liebe Konservativen: Es ist genug Ehe für alle da.

Lesben und Schwule werden wie Bürger*innen 2. Klasse behandelt.
Im 27. Jahr der Debatte über das Eheschließungsrecht gleichgeschlechtlicher Paare entdeckt die Koalition plötzlich Beratungsbedarf: deshalb debattiert der Bundestag am Donnerstag nicht über die Gesetzentwürfe der Opposition zur Öffnung der Ehe, sondern nur über einen Ausschussbericht über die bisherige Entscheidungsverlauf: ein Stück aus dem großkoalitionären Tollhaus!

Im Koalitionsvertrag heißt es, rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, sollen beseitigt werden. 2 Jahre später ist bis auf einem stümperhaften Gesetzentwurf mit einem kleinen Teil der notwendigen Änderungen nichts passiert, weil die Bundesregierung ihre „Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen hat“. Diese Verzögerungstaktik der Bundesregierung zeigt: Dieser Regierung liegt nichts an der Beseitigung von Diskriminierung, sondern an deren Erhalt.


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