EGMR-Urteil: Schutz des Familienlebens gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare

Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:

Das Recht auf Familienleben für gleichgeschlechtliche Paare ist ein Menschenrecht. Das gilt auch, wenn der Gesetzgeber sich weigert, familienrechtliche Institute für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen. Dies ist eine wegweisende Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass homosexuellen Paaren der Familiennachzug unter den gleichen Bedingungen wie heterosexuellen Paaren zu gewähren ist. Das Recht auf Familienleben gilt für alle Familien, egal ob homo- oder heterosexuell. Gut, dass der  EGMR das in seinem Urteil deutlich gemacht hat. Familien gehören zusammen, unabhängig von sexueller Orientierung.

Der Schutz des Familienlebens hängt nicht davon ab, ob jemand verheiratet oder verpartnert ist. Gleichgeschlechtliche Paare, die mangels gesetzlicher Möglichkeit weder verheiratet noch verpartnert sind, sind ebenso geschützt. 

In dem Fall Pajić v. Croatia (application no. 68453/13) ging es um Danka Pajić aus Bosnien-Herzegovina. Ihr wurde der Nachzug zu ihrer Partnerin in Kroatien verwehrt. Das Gericht hat festgestellt, dass dadurch Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden.

Zum Hintergrund:  http://www.humanrightseurope.org/2016/02/croatia-court-backs-woman-oer-gay-discrimination-complaint/ ​


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