Norwegen: Neues Transsexuellengesetz ist ein gutes Zeichen

Das norwegische Parlament hat gestern beschlossen, dass Transsexuelle ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten ohne weitere Bestimmungen selbst ändern lassen können. Dazu erklärt Volker Beck:

„Die Abschaffung von Diagnoseverfahren in Norwegen ist ein gutes Zeichen. Es macht klar: Transsexuellenrechte sind Menschenrechte. Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, nur Betroffene können über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Entwürdigende Diagnoseverfahren zur Änderung des Namens oder der Geschlechtseintragung gehören abgeschafft, auch in Deutschland. Die Bundesregierung fehlt es bei Transsexuellenrechten an Haltung. Andere Länder wie Argentinien, Dänemark, Malta und Irland, und jetzt auch Norwegen sind da längst weiter. Davon könnte sich die Bundesregierung mal eine Scheibe abschneiden. Handeln Sie, Frau Schwesig und Herr de Maizière. Es ist nur eine Frage des Respekts vor der geschlechtlichen Identität eines anderen Menschen.

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) ist über 30 Jahre alt. Es baut unbegründete Hürden für die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit auf. Ein modernes Transsexuellengesetz muss die Selbstbestimmung und Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellen und die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit bestimmen lassen.“


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