Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten alles andere als zufriedenstellend

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zur Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien ist alles andere als zufriedenstellend. Das aber ist nach Grundgesetz und EU-Recht Voraussetzung für die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten. In Marokko ist es strafbar, einen Muslim ‚in seinem Glauben zu erschüttern‘, sodass die öffentliche Ausübung der Religionsfreiheit für Nicht-Muslime oftmals verboten wird. Tunesien sieht seit letztem Jahr die Todesstrafe für neue Straftatbestände vor. In Algerien werden Journalist*innen, Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger*innen und Gewerkschafter*innen drangsaliert. In allen drei Staaten werden Lesben und Schwule strafrechtlich verfolgt, in Marokko wurden zuletzt im April zwei Männer wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen zu Haftstrafen verurteilt. Noch kann der Bundesrat dieses Gesetz aber stoppen und sollte dies auch tun.“

Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen sind hier abrufbar:

Bereits im Februar hatte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen der Bestimmung Marokkos zum sicheren Herkunftsstaat auf das Territorium der Westsahara und die sahrauischen Volkszugehörigen an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort der Bundesregierung ist hier abrufbar:

Zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 13. Mai 2016 hatte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Entschließungsantrag eingebracht, der hier abrufbar ist.

 

 


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