Rechte von LGBT-Flüchtlingen

„Nachdem die Bundesregierung und BAMF absurderweise wieder Versteckt leben für Homosexuelle als Verfolgungsvermeidungsstrategie ins Gespräch gebracht haben, haben wir die Bundesregierung diesbezüglich erst einmal wieder zur Vernunft gebracht. Dieser Regierung muss man auf die Finger schauen. Anfang des Jahres meinte sie noch in der Begründung ihres Gesetzentwurfes zu den angeblich sicheren Herkunftsstaaten des Maghreb, dass Lesben und Schwulen in Algerien nicht verfolgt werden, da Homosexualität nur dann strafrechtlich relevant werde, wenn sie offen ausgelebt wird (BT-Drs. 18/8039, S. 21). Von Asylsuchenden kann aber eben nicht erwartet werden, dass sie ihre Homosexualität im Herkunftsland verheimlichen, das hat der Europäische Gerichtshof so entschieden. Diesen Rechtszustand haben wir Grünen nun wieder zurückerkämpft, die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort klein bei und bestätigt die europäische Rechtsprechung. Nachholbedarf hat sie dennoch: Das Bundesamt sollte endlich seine Dienstanweisungen öffentlich machen. Das dient der Rechtssicherheit ohne tut der Handlungsfähigkeit der Behörde keinen Abbruch. Ungeheuerlich ist es auch, dass solche fehlerhaften Bescheide überhaupt das BAMF verlassen. Gerade in Zeiten hoher Bearbeitungszahlen muss das BAMF am Qualitätsmanagement arbeiten. Wenn sich derart offensichtliche Unzulänglichkeiten häufen, steht letztendlich auch der Innenminister in der Verantwortung. Im Hause De Maizière wird da leider arg geschludert.“
Das Handelsblatt hat heute über diese Antwort vorab berichtet:
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fluechtlingspolitik-innenministerium-reagiert-auf-fehlerhafte-asylbescheide/13802460.html
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fluechtlingspolitik-im-innenministerium-wird-leider-arg-geschludert/13802460-2.html
Die Antwort auf die Kleine Anfrage dazu finden Sie hier:

pdf icon KA-18_8755-002.pdf


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