Integrationsgesetz: Kein Meilenstein, das Beste ist noch der Gesetzestitel

Zu der heutigen Beratung des Entwurfs eines Integrationsgesetzes in den Ausschüssen erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Das Beste an diesem Gesetz ist sein Titel. Dann ist mit dem Guten auch schon bald Schluss. Das ist kein Meilenstein, sondern ein Sammelsurium an halbherzigen Trippelschritten und Verschärfungen des Asylrechts. Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge und erschwerte Bedingungen bei der Aufenthaltsverfestigung dienen nicht der Integration der Flüchtlinge, noch nicht einmal der Integration des CSU-Stammtischs.

Das macht der Änderungsantrag der Koalition auch nicht besser. Es ist zwar zu begrüßen, dass die Haftung für den Lebensunterhalt bei der humanitären Aufnahme befristet wird. Das ist eine große Erleichterung für viele Menschen, die die Aufnahme syrischer Flüchtlinge in den humanitären Aufnahmeprogrammen der Länder ermöglicht haben. Bei der Duldung für Auszubildende sollen die Ausländerbehörden aber wieder dazwischenfunken können. Das ist alles andere als ein rechtssicherer Aufenthalt, der allen Menschen in der Ausbildung dieselben Chancen eröffnet.

Wenn die Aufnahmebereitschaft eines Drittstaates besteht, entfällt die bisherige Vorschrift ersatzlos, nach der das Asylverfahren fortzuführen ist, wenn die Rückführung innerhalb von drei Monaten nicht möglich ist.

Die Koalition hat leider die Chance vertan, eine Regelung zu schaffen, die den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen erleichtern würde. Familienangehörigen von anerkannten Flüchtlingen wird der Nachzug auch ohne Nachweis der Lebensunterhaltssicherung ermöglicht, wenn er innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung beantragt wird. Da die Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens derzeit außerstande sind, alle Anträge fristgerecht entgegen zu nehmen, hat das Auswärtige Amt ein Webportal eingerichtet, um den beabsichtigten Familiennachzug fristwahrend anzuzeigen.

>Die Daten, die in dieses Portal eingegeben werden, dürfen aber nicht an die am Nachzugsverfahren beteiligten Behörden übermittelt werden. Dafür hätte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren eine Rechtsgrundlage geschaffen werden können. Eine automatisierte Datenübermittlung wäre geeignet, die Nachzugsverfahren zu beschleunigen und die beteiligten Behörden zu entlasten. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen dem nicht entgegen, sofern sich die Übermittlung auf die für den Vorgang erforderlichen Behörden und Daten beschränkt und den Betroffenen transparent gemacht wird.

Die Vereinfachung und Beschleunigung des Familiennachzugs dient der Integration, da sich Flüchtlinge, die mit ihrer Familie in Deutschland leben können, besser auf den Erwerb von Sprachkenntnissen und Qualifikationen konzentrieren können, als wenn sie sie noch in Unsicherheit wähnen.“

Die Briefe von Volker Beck an die BundesministerInnen Nahles, Steinmeier und De Maizière zu der Datenübermittlung beim Familiennachzug sind hier abrufbar.


Impressum