Antwort auf Anfrage zur Blue Card
Zur Beantwortung einer Frage an die Bundesregierung zur Blue Card erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:
„Die Blue Card muss zum Einstieg in ein europäisches Einwanderungsrecht genutzt werden. Die Vorschläge der Kommission gehen da in die richtige Richtung. Es erschließt sich allerdings nicht, warum nationale Regelungen zur Anwerbung von Fachkräften nicht neben der Blue Card fortbestehen sollen. Europäische Harmonisierung ist gut, aber bei der Arbeitsmigration macht es Sinn, dass manche Mitgliedstaaten mit weitergehenden Erleichterungen bei der Arbeitsmigration voranschreiten können. Deshalb sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das europäische System der Arbeitsmigration flexibel ausgestaltet wird.
Der Kommissionsvorschlag enthält viel, was wir Grüne schon lange fordern. Die Absenkung der Mindestgehaltsschwelle für die Erteilung der Blue Card und die Ermöglichung der gleichzeitigen Einreise von Familienangehörigen sind zu begrüßen. Es ist auch sinnvoll, für Blue-Card-InhaberInnen Geschäftsreisen innerhalb der EU unbürokratisch zu ermöglichen. Und es ist gut, dass die Blue Card für Flüchtlinge geöffnet wird.
Der Vorschlag sollte aber um ein angebotsorientiertes System ergänzt werden, das die Einwanderung unabhängig vom Arbeitsangebot ermöglicht. So wird es Europa schaffen, auch in Zukunft attraktiv zu bleiben und Antworten auf die Herausforderungen des demografischen Wandels zu finden. Keinesfalls darf die Harmonisierung des Arbeitsmigrationsrechts dazu führen, dass für die Einwanderung neue Hürden aufgebaut werden. Der § 18 c AufenthG ist lebensfremd und spielt daher
praktisch keine Rolle.“