Bundesregierung antwortet zu Iran – Beck warnt vor falsch verstandener Normalisierung

Volker Beck hat die Bundesregierung zum Verhältnis mit dem Iran, zu gegenseitigen Besuchsplänen und der Menschenrechtslage im Iran befragt:

Mündliche Frage Volker Beck:
Welche Folgen hat die Aussage des Vizekanzlers Sigmar Gabriel von vor einem Jahr („Für Deutschland muss klar sein: Wer immer mit uns nachhaltige Beziehungen hat, der kann nicht das Existenzrecht Israels politisch infrage stellen“, Sigmar Gabriel, Spiegel.de vom 19.07.2015) nach dem iranischen Test von Raketen aus dem Frühjahr diesen Jahres, die mit „Israel muss ausradiert werden“ beschriftet waren (Spiegel.de vom 09.03.2016), für die Bundesregierung konkret bei eventuell anstehenden Besuchen iranischer Vertreter in Berlin (Besuchspläne bitte ggf. einzeln aufführen), und wie hat sich die Menschenrechtslage im Iran in den letzten zwölf Monaten in Bezug auf die Menschenrechtslage (insbesondere bei Religionsfreiheit, für Homosexuelle sowie hinsichtlich der Zahl der Todesurteile bzw. Exekutionen) entwickelt?

Antwort der Bundesregierung:
„Für die Bundesregierung gilt, dass es normalisierte, vollumfängliche Beziehungen zu Iran nicht geben kann, solange Iran das Existenzrecht Israels nicht anerkennt. Dies macht sie auch in ihren Gesprächen mit iranischen Vertretern deutlich. Sie hat die Raketentests und insbesondere die anti-israelischen Drohungen, mit denen diese verbunden wurden, klar verurteilt. Gleichzeitig hat die Bundesregierung ein Interesse daran, mit der iranischen Regierung – auch zu kritischen Themen – im Dialog zu stehen. Die Bundesregierung ist weiterhin sehr besorgt über die Lage der Menschenrechte in Iran. Hoffnungen auf eine Besserung der Lage unter der Regierung Rouhani haben sich bislang nicht erfüllt. Insbesondere die hohe Zahl der Hinrichtungen, die im Jahr 2015 mit mindestens 765 eine neue Rekordhöhe erreicht hat, ist besorgniserregend. In den ersten sechs Monaten 2016 liegt die Zahl der Hinrichtungen bei 184. Auch die Lage religiöser Minderheiten bleibt schwierig. Insbesondere Anhänger der Bahai sehen sich zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Besser ist die Lage der verfassungsrechtlich anerkannten sogenannten Buchreligionen. Aber auch Juden, Christen und Zoroastrier müssen im Alltag immer wieder Diskriminierungen hinnehmen. Homosexualität kann weiterhin mit dem Tode bestraft werden. Die letzte der Bundesregierung bekannte und durch die iranische Justizverwaltung bestätigte Vollstreckung von Todesurteilen wegen homosexueller Handlungen erfolgte zuletzt im Jahr 2011. Aufgrund der Intransparenz des iranischen Justizsystems ist es der Bundesregierung aber nicht möglich, eine verlässliche Einschätzung abzugeben, wie viele Personen tatsächlich wegen Homosexualität verfolgt werden.“

Volker Beck erklärt dazu:
„Sowohl bei den Proliferationsbestrebungen, als auch den Besuchsplänen des Iran spart die Bundesregierung an Wahrheit und Klarheit. Im Regierungsviertel ist allen bewusst, dass ein sehr ranghoher Staatsbesuch aus dem Iran ansteht und offenbar nur noch um die Frage gerungen wird, ob es beim Bankett Wein geben darf oder nicht. Ich verstehe nicht, warum sich die Bundesregierung selbst über die Besuchspläne in Schweigen hüllt und einfache Fragen nicht beantwortet. Wir haben das Atomabkommen mit dem Iran alle verteidigt, doch dafür erwarten wir auch Transparenz über Verstöße. Und wir erwarten klare Ansagen gegenüber den Menschenrechtsverletzungen im Iran, dem dramatischen Anstieg der Todesurteile und den Vernichtungsphantasien des Irans gegenüber Israel. Angesichts der demonstrativ auf die Vernichtung Israels ausgerichteten jüngsten Raketentests des Iran kann es keine Normalisierung der Beziehungen geben: Normale Beziehungen setzen die Anerkennung von Israels Existenz voraus.“

Hier finden Sie die Antwort als PDF:

pdf icon 060716-MF-57-MdB-Beck.pdf



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