Burka/CDU: Scheindebatte

Zum anstehenden Burka-Verbot-Beschluss der CDU erklären Volker Beck, Sprecher für Migration der Grünen im Bundestag, und Gesine Agena, frauenpolitische Sprechern im Grünen Bundesvorstand:

Die Diskussion ist eine Scheindebatte. Kleidungsvorschriften für Frauen sind keine Antwort auf das berechtigte Schutzbedürfnis der Menschen. Niemand darf Frauen vorschreiben, was sie aus religiösen Gründen anzuziehen haben, noch sie zwingen, sich auszuziehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Kopftuch die positive Religionsfreiheit gestärkt. Der Staat hat demnach nicht zu beurteilen, welche Bekleidungsvorschriften jemand aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen für sich als verpflichtend ansieht oder nicht. Pauschale Verbote kann es nach diesem Urteil nicht mehr geben. Entsprechende Regelungen müssen zudem diskriminierungsfrei erfolgen, also für alle Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen gelten.

Burka und Niqab können Ausdruck eines patriarchalischen, frauenfeindlichen Gesellschaftsbilds sein, das wir ablehnen. Auch die große Mehrheit der Muslimas und Muslime in Deutschland sieht die derartig weitgehende Verhüllung nicht als religiöses Gebot. Aber diese Entscheidung treffen die individuellen Grundrechtsträgerinnen, also die Frauen selbst, und niemand anders für sie. Und: nicht alles, was man falsch findet, kann man verbieten. Das Grundgesetz gibt hier zu Recht hohe Hürden vor. Partielle Verbote der Vollverschleierung müssen gut begründete Ziele haben. Für die Identitätsfeststellung einer Person oder die Sicherheit im Straßenverkehr gibt es beispielsweise heute bereits Regelungen. Ob es weitere Regelungsbedarfe gibt, muss gründlich geprüft werden.

In der aktuellen Debatte wird stattdessen auf dem Rücken von Frauen eine Symbolpolitik betrieben, die im Ergebnis antimuslimische Ressentiments befördert und mit der Rechtspopulist*innen sogar zum Ziel haben, Muslim*innen zu diskriminieren. Wer wirklich etwas für die Selbstbestimmung von Frauen tun will, sollte beispielsweise Beratungsstellen finanziell fördern, die Frauen über ihre Rechte aufklären und ihnen Schutz gewähren, wenn sie in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung bedrängt oder bedroht werden. Außerdem muss eine bundesweite Regelung zur Finanzierung von Frauenhäusern gefunden und schnellstmöglich eine ausreichende Anzahl von Frauenhausplätzen zur Verfügung gestellt werden.


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