NPD zu schwach um sie zu verbieten

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrations- und Religionspolitik:
„Die NPD ist zu schwach um sie zu verbieten. Eine Blamage für die verfassungsfeindliche Kleinstpartei. Sie bemüht sich zwar sehr, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden, und ist in ihrer offen verfassungsfeindlichen Haltung durchaus ein Ärgernis. Eine tatsächliche Gefährdung von Rechtsstaat und Demokratie ist sie allerdings nicht: In keinem Landtag ist sie mehr vertreten, in öffentlichen Debatten kommt sie kaum vor. Das aber wäre nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Voraussetzung eines Parteiverbots. Es ist gut, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht gegen diese Linie stellt und stattdessen der NPD fehlende Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele bescheinigt.

Jetzt muss der Kampf gegen Rechtsextremismus erst recht entschlossen geführt werden: gegen lose gewalttätige Strukturen, gegen Demokratiefeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus in den Köpfen. Die Verbotsdiskussion wird davon nun nicht mehr ablenken.

Die Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat gehen längst von anderen Bewegungen und Parteien aus. Auf die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Menschenrechte sollten sich alle demokratischen Kräfte jetzt konzentrieren. Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit sind nach wie vor in Deutschland weit verbreitet. Dem sich kraftvoll und nachdrücklich entgegenzustellen, ist Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten.“

Volker Beck hatte wiederholt Zweifel über die Erfolgsaussichten des Verbotsverfahrens und dessen Sinnhaftigkeit zum Ausdruck gebracht, vgl. Rede im Bundestag: www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2013/april/volker-beck-npd-verbotsverfahren.html; www.sueddeutsche.de/politik/debatte-ueber-npd-volker-beck-sieht-verbotsantrag-als-aufgabe-der-bundesregierung-1.1327836.


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