Diskriminierung: EMRK-Protokoll ratifizieren

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage zur Ratifizierung des EMRK-Protokoll über das Diskriminierungsverbot, zu der die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz jüngst wieder aufgerufen hat, erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrations- und Religionspolitik:

„Die Antwort kommt einer Kehrtwende in der deutschen Menschenrechtspolitik gleich. Bislang haben wir in Deutschland zur Stärkung und Durchsetzung der Menschenrechte auf internationaler Ebene internationale Menschenrechtsverträge insbesondere dann freudig unterzeichnet, wenn sich kein Umsetzungsbedarf abzeichnete. Davon wendet sich der Staatssekretär nun ab. Es ist zu hoffen, dass dies Ausdruck fehlender Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist und keine allgemeine Linie.

Der Staatssekretär selbst ist mit den Menschenrechtsverträgen offenbar nicht so ganz vertraut. Darauf deuten jedenfalls seine Ausführungen zu der Reichweite des Diskriminierungsverbots hin: Anders als er meint, ist die Diskriminierung wegen des „sonstigen Status“ schon aufgrund der für Deutschland verbindlichen Europäischen Menschenrechtskonvention verboten. Diesbezüglich ergibt sich aus dem Protokoll über das Diskriminierungsverbot nichts Neues.“
pdf icon 20170308-Antwort_MF_Diskriminierungsverbot_VB.pdf


Impressum