Europäisches Asylsystem muss Menschenrechte achten

Im Februar wurde ein deutsch-französischer Vorschlag zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems von Statewatch veröffentlicht, der aus menschenrechtlicher Perspektive sehr problematisch ist. Zu der Antwort auf eine schriftliche Frage zum Thema erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung muss für Klarheit sorgen: wie auch immer eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems aussieht, muss sie die EMRK und die EU-Grundrechte-Charta achten. Das Grundrecht auf Asyl darf nicht zur substanzlosen Hülle verkommen, sondern muss jedem Verfolgten den völkerrechtlich verbürgten Schutz gewähren. Die Auslagerung dieser Verantwortung auf Drittstaaten durch die Ausweitung der Konzepte des sicheren Drittstaats und des sicheren Herkunftsstaats kann daher nicht hingenommen werden.

Rückführungen dürfen nur nach inhaltlicher Prüfung eines Asylantrags und unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass dem Betroffenen infolge der Rückführung keine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden und rückgeführten Personen darf weder innerhalb der EU (s.
ungarischer Parlamentsbeschluss vom 7.3.2017), noch in Drittstaaten billigend in Kauf genommen werden. Die Einheit der Familie muss unter allen Umständen gewahrt werden. Gegen jede Entscheidung muss der Rechtsweg offen stehen und ein faires Verfahren gewährleistet werden. Für all dies muss sich die Bundesregierung energisch einsetzen und darf sich mit Lippenbekenntnissen nicht begnügen. Das ist nicht nur eine Frage der Humanität und der Menschenrechte, sondern für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts unerlässlich.“
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