Menschenrechte/Tunesien: Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage zu den tunesischen Urteilen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen und den Folgen für das deutsche Asylrecht erklärt Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik:

„Die Bundesregierung betrachtet Tunesien offenbar als sicheren Herkunftsstaat, obwohl die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür weder formell noch materiell vorliegen. Der Bundesrat hat der Bestimmung Tunesiens zum sicheren Herkunftsstaat nicht zugestimmt und die menschenrechtliche Lage in Tunesien ist nach wie vor beklagenswert. Die Haltung der Bundesregierung ist inakzeptabel: Sie ist an Recht und Gesetz gebunden und kann davon nicht einfach eigenmächtig Ausnahmen machen, weil es ihr gerade passt.

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass das BAMF die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum Schutze von Schwulen und Lesben im Asylverfahren einhält. Auf Nachfrage, wie sie das tut, gibt sie keine Antwort. Kein Wunder, dass es im Asylverfahren immer wieder zu Fehlern kommt: Schutzsuchende werden rechtswidrig darauf verwiesen, dass sie sich im Herkunftsland diskret verhalten können, um Verfolgung zu vermeiden; Ablehnungsbescheide lassen schlicht unerwähnt, dass in Tunesien seit 2014 in etlichen Fällen Männer wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind.“
pdf icon SF-Nr-2-218-MdB-Beck.pdf

Zum Hintergrund:

www.queer.de/detail.php?article_id=28011
www.tagesspiegel.de/politik/fehlerhafter-asylbescheid-bundesamt-vertraute-syriens-diktator-baschar-al-assad/13520980.html
www.ksta.de/koeln/abschiebung-aus-koeln-bundesamt-akzeptiert-homosexualitaet-als-verfolgungsgrund-nicht-25198920
www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/schwuler-asylbewerber-aus-kenia-attackiert-in-der-heimat-trotzdem-droht-die-abschiebung/14944860.html
verfassungsblog.de/nur-fragmentarischer-schutz-asyl-wegen-sexueller-orientierung-und-geschlechtsidentitaet/


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